DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG : Aktionäre, die rund 70% der Aktien an Pulsion Medical Systems SE halten, haben sich verpflichtet, das angekündigteÜbernahmeangebot von Maquet / Getinge anzunehmen
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Alsterhöhe 1. V V AG : Aktionäre, die rund 70% der Aktien an Pulsion
Medical Systems SE halten, haben sich verpflichtet, das angekündigteÜbernahmeangebot von Maquet / Getinge anzunehmen
05.12.2013 / 10:16
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DGAP-Corporate NEWS
Nachricht vom 5.12.2013
Aktionäre, die rund 70% der Aktien an Pulsion Medical Systems SE halten,
haben sich verpflichtet, das angekündigteÜbernahmeangebot von Maquet /
Getinge anzunehmen
Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG) (der
'Bieter') teilt im Zusammenhang mit der am 4.12.2013 veröffentlichten
Entscheidung, den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE ('Pulsion') im
Wege eines freiwilligenöffentlichenÜbernahmeangebots anzubieten, ihre
nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der Pulsion gegen Zahlung einer
Geldleistung in Höhe von 16,90 EUR je Stückaktie in bar zu erwerben (das
'Übernahmeangebot') mit:
Ein Aktionärspool unter der Führung der Forum European Smallcaps GmbH und
weitere Aktionäre, die gemeinsam insgesamt rund 70% des Grundkapitals und
der Stimmrechte von Pulsion halten, haben sich unwiderruflich verpflichtet,
dasÜbernahmeangebot des Bieters anzunehmen. Herr Dr. Wittek, Vorsitzender
des Verwaltungsrates von Pulsion, hat mitgeteilt, dass Pulsion dasÜbernahmeangebot als eine großartige Chance ansieht, ihre in Europa
führende Position für hämodynamisches Monitoring mit dem starken weltweiten
Vertrieb und Marketing von Getinge zu verbinden. Nach Prüfung der
Angebotsunterlage wird der Verwaltungsrat den Aktionären von Pulsion eine
abschließende Empfehlung abgeben.
Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und Teil der
MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge
Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt
wird. DasÜbernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bestimmungen und Bedingungen ergehen.
Die Angebotsunterlage für dasöffentlicheÜbernahmeangebot sowie weitere
Informationen zu demöffentlichenÜbernahmeangebot werden im Internet unter
www.maquet.com/pulsion-angebot veröffentlicht. Die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger mitgeteilt.
Wichtige Hinweise:
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen desÜbernahmeangebots werden
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PULSION-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von PULSION-Aktien
dar. Ein Angebot zum Erwerb der PULSION-Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die von dem Bieter rechtzeitig
veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
Bestimmungen richten.
Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen, nach
ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit demÜbernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten. Außerdem wird ihnen empfohlen,
gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung
des Inhalts der Angebotsunterlage und desÜbernahmeangebots für die PULSION
Medical Systems SE zu erhalten.
DasÜbernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetz
('WpÜG') und der Verordnungüber den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung beiÜbernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.
Eine Durchführung desÜbernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen desÜbernahmeangebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen,
sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der
Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit demÜbernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den
Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sichüber
die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des§2
Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit demÜbernahmeangebot im Zusammenhang
stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Rastatt, den 5.12.2013
Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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243287 05.12.2013
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Datum: 05.12.2013 - 04:16 Uhr
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