Halter darf Hund während der Arbeitszeit nicht im Auto halten
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(PresseBox) - Bei dem Halten von Hunden muss selbstverständlich das Tierschutzgesetz beachtet werden. Die Art des Tieres sowie seine Bedürfnisse müssen gewahrt werden. Dazu gehört die angemessene Verpflegung, Pflege und Unterbringung (Tierschutzgesetz § 2 Nr. 1). Der Aspekt der Unterbringung ist in diesem Fall entscheidend. Es ging darum, ob ein Hund während der Arbeitszeit des Halters in dessen Auto gehalten werden kann...
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Datum: 27.11.2013 - 02:45 Uhr
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