Erbbaurecht: Wie Napoleon England und Deutschland entzweite
Hohe Preise machen Erbbaurecht hierzulande wieder salonfähig

(businesspress24) - München, 21. November 2013. Während das Prinzip des Erbbaurechts bei Briten längst Standard ist, gewinnt es in Deutschland nur langsam an Bedeutung. Ein kleiner Mann aus Frankreich ist dafür verantwortlich, dass Briten ihre Immobilien auf fremden Grund errichten und Deutsche auf eigenen Grundstücken. Napoleon brachte im 19. Jahrhundert die Idee des Grundstückeigentums nach Deutschland – und damit einhergehend die Einheit von Grund und Objekt. „England entging der Besetzung Napoleons“, sagt Martin Greppmair, Chefprojektentwickler des Bauträgers Euro Grundinvest. „Dort gehört bis heute formal der Grund und Boden der Krone.“
Im englischen Recht gibt es kein Eigentum im Sinne von property an Grundstücken, sondern lediglich Herrschaftsrechte, die sogenannten estates. „Großbritannien unterscheidet zwischen dem estate of freehold, das im Wesentlichen unserem Eigentum entspricht, und dem leashold, das mit dem Erbbaurecht in Deutschland vergleichbar ist“, erklärt Greppmair.
Auch in Deutschland beruhte die Urform des Immobilienbesitzes laut Euro Grundinvest auf dem Erbbaurecht. Erst während der Besetzung durch Napoleon wurde in Deutschland das Recht am privaten Grund- und Immobilieneigentum eingeführt. Das Erbbaurecht wurde verdrängt. Nach dem ersten Weltkrieg entdecke Deutschland das Erbbaurecht wieder, um finanzschwächeren Familien zu Wohnraum zu verhelfen. 1919 wurde die Erbbaurechtsverordnung verabschiedet, die im Wesentlichen bis heute unverändert blieb. Im Gegensatz zu England fristete das Erbbaurecht allerdings weiter ein Schattendasein.
Doch die hohen Grundstückspreise in Metropolen wie München oder Berlin führen zu einer Renaissance der Erbpacht – besonders bei Wohnimmobilien. Für die Nutzung des Grundstücks wird zwar ein Erbbauzins fällig, der in etwa auf Höhe des Hypothekenzinsniveaus liegt. Allerdings addiert sich der sonst fällige Grundstückskaufpreis nicht zur Immobilie, wodurch der Bauherr in der Regel weniger Eigenkapital benötigt. Für Kapitalanleger, die ihre Immobilie vermieten wollen, mitunter ein lohnendes und liquiditätsschonendes Modell: Der Kaufpreisfaktor sinkt, die Rendite steigt.
Darüber hinaus zählt in Ballungszentren nicht selten ein weiteres Argument. „Die Grundstücke für Neubauvorhaben sind so knapp, dass die Frage oftmals nicht lautet, zu welchem Preis gebaut wird – sondern ob überhaupt gebaut werden kann“, sagt Greppmair von Euro Grundinvest. Hier eröffnet die Erbpacht Grundstücksbesitzern die Chance, lukrative Einnahmen mit ihren begehrten Lagen zu erzielen, ohne sich dauerhaft vom Eigentum trennen zu müssen.
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Datum: 21.11.2013 - 06:01 Uhr
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