DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : Insolvenz Future Business KG a.A. - jetzt wird es ernst für die Anleger
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Rechtssache/Insolvenz
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : Insolvenz Future Business KG
a.A. - jetzt wird es ernst für die Anleger
19.11.2013 / 06:30
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Infinus Gruppe reist Anleger in den Abgrund. Future Business KG aA und drei
weitere Gesellschaften melden Insolvenz an. Infinus AG diente nur als
Haftungsdach. Anleger müssen nun schnell Ansprüche sichern.
Insolvenz Future Business KG aA - jetzt wird es ernst für die Anleger!
Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München, Frankfurt
und Hamburg vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern. Soweit nach der
Prüfung erster Unterlagen festgestellt werden kann, hat die Infinus Gruppe
ein sehr geschicktes Modell für Ihren Vertrieb gewählt. Das ganze lief
unter einem sogenannten Haftungsdach, so dass man an die Berater der
Infinus AG wegen Falschberatung schwer herankommen wird. Anders sieht es
aus, wenn man von freien Anlageberatern beraten worden ist.
Vielmehr werden die Anleger aller Wahrscheinlichkeit nach ihre Forderungen
zum einen im Rahmen der Insolvenz anmelden müssen. Zum anderen bestehen
Möglichkeiten die Vermögensschadenshaftpflicht der Infinus AG in Anspruch
zu nehmen.
Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft erhärten, dass die
Bilanzen der Gesellschaften die letzten Jahre frisiert worden sind, könnten
weitere Ansprüche gegen die Verantwortlichen entstehen.
Aus diesem Grund rät Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A.
Leipold wie folgt: 'Nach der Insolvenz der entscheidenden Gesellschaften
innerhalb der Infinus Gruppe, sollten Anleger qualifizierte Rechtsanwälte
beauftragen, um Ihre Ansprüche zu sichern. Insbesondere für die
Einsichtnahme bei der Staatsanwaltschaft und die Vertretung im
Insolvenzverfahren. Besonders wichtig wird dies aber, bei der Durchsetzung
der möglichen zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Versicherung und die
Organe der Gesellschaften.'
Betroffene Anleger sollten daher nicht weiter zuwarten und Hilfe von
spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch nehmen.
Ende der Finanznachricht
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240529 19.11.2013
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