fairvesta Group AG: Rechtsanwälte Gröpper und Köpke erhalten einstweilige Verfügung in Sachen fairvesta
(businesspress24) - (DGAP-Media / 13.11.2013 / 11:17)
Der Fondsinitiator fairvesta geht weiter erfolgreich gegen sogenannte
'Anlegerschutzanwälte' vor. Nun erwirkte die fairvesta erfolgreich eine
einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwälte Gröpper und Köpke. Diese
wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist rechtswirksam. Nachdem Gerichte
bereits die Kanzleien Nieding + Barth und die auf einem Zusammenschluss der
Kanzleien Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhende PIA
ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in die Schranken
gewiesen haben, ging fairvesta nun auch gegen Gröpper und Köpke gerichtlich
vor.
Presseberichteüber Initiatoren werden immeröfter von Rechtsanwälten zum
Mandantenfang genutzt. So auch bei fairvesta. Am 14. Oktober 2013
veröffentlichte die WirtschaftsWoche einen investigativen Beitrag mit dem
Titel 'Beim Fondsanbieter fairvesta sieht es düster aus'. Die
fairvesta-Gruppe hat bereits in einer eigenen Stellungnahme detailliert
sämtliche Vorwürfe und Kritikpunkte aus dem fraglichen Artikel aufgegriffen
und dazu Stellung genommen. Trotzdem haben einige Rechtsanwälte versucht,
durch gezielte Stimmungsmache fairvesta-Anleger zu verunsichern und diese
so auf rechtswidrige Weise zur Inanspruchnahme kostenpflichtiger
Anwaltsleistungen zu bewegen. Diesen Machenschaften schieben immer mehr
Gerichte einen Riegel vor, so jetzt auch im Fall Gröpper und Köpke.
fairvesta hat beim Landgericht Düsseldorf Antrag auf eine einstweilige
Verfügung gegen Gröpper und Köpke, die sich als eine der führenden
Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht beschreiben, stattgegeben.
Gröpper und Köpke weist darauf hin, dass diese noch nichts rechtskräftig
ist, da diese erst nach Ende der Rechtsbehelfsfrist wirksam wird und noch
Widerspruch eingelegt werden könnte. Sollte die einstweilige Verfügung
rechtskräftig werden, würde Gröpper und Köpke bei Androhung eines
Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft verboten,
einen bestimmten Internetauftritt zur Bewerbung einer 'Schutzgemeinschaft'
für fairvesta-Anleger zu betreiben. Auf einer Internetseite wird ein
'erheblicher Handlungsbedarf' suggeriert, der in Wirklichkeit gar nicht
besteht, um damit unter verunsicherten Anlegern Mandate zu generieren.
Auch gegen andere 'Anlegerschutzanwälte' laufen derzeit Verfahren. Die
Aussichten auf Erfolg sind angesichts des bislang Erreichten groß:
fairvesta ist mit Hilfe der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei
Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum (LHR) bereits gegen die Machenschaften der
Kanzleien Nieding + Barth und der auf einem Zusammenschluss der Kanzleien
Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhenden PIA ProtectInvestAlliance
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes
vorgegangen. Wegen Verstoßgegen gerichtliche Auflagen wurden gegen diese
bereits mehrere Ordnungsgeldanträge in Höhe vonüber 104.000 Euro
beantragt.
'In mittlerweileüber elf Jahren ist noch nie ein Anleger gerichtlich gegen
uns vorgegangen. Das war noch nie nötig und wird auch nie nötig sein, denn
fairvesta kommt seit Firmengründung allen seinen Verpflichtungen
vertragsgemäßnach. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir haben uns
nichts vorzuwerfen und betreiben ein plausibles und funktionierendes
Geschäftsmodell. Wir lassen es nicht zu, dass vermeintliche
Anlegerschutzanwälte auf Kosten unseres guten Rufes auf Mandantenfang gehen
und gehen kompromisslos gegen jeden vor, der dies versucht,' so Hermann
Geiger, Vorstand der fairvesta Group AG.
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: fairvesta Group AG
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13.11.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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239644 13.11.2013
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Datum: 13.11.2013 - 05:17 Uhr
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