Parken in der Umweltzone: Nur mit gültiger Plakette
(LifePR) - Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Betroffene hatte im verhandelten Fall seinen Pkw in einer Umweltzone geparkt, die nur mit Umweltplaketten befahren werden durfte. Die an dem Fahrzeug angebrachte grüne Umweltplakette wies ein Kennzeichen aus, das nicht dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen entsprach. Für das in der Umweltzone ohne gültige Plakette abgestellte Fahrzeug wurde dem Betroffenen ein Bußgeld von 40 Euro auferlegt. Gegen den Bußgeldbescheid wandte sich der Betroffene ohne Erfolg an die Gerichte. Er war zu Recht mit dem Bußgeld belegt worden, da das Fahrzeug nicht mit einer gültigen Umweltplakette ausgestattet gewesen war. Auch hat das Fahrzeug am Verkehr in der Umweltzone teilgenommen, da die StVO das Parken als Teil des ruhenden Verkehrs erfasst, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 135/13).
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Datum: 30.10.2013 - 04:43 Uhr
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