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Umzugs- und Renovierungskosten von der Steuer absetzen

ID: 966806

Vergleich.info informiert: Tipps für Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer! So gibt es nach Renovierungsmaßnahmen und Umzügen Geld vom Finanzamt zurück


(businesspress24) - (NL/5607189387) Renovierungskosten lassen sich steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und welche unterschiedlichen Voraussetzungen Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer dafür erfüllen müssen, erklärt das Verbraucherportal Vergleich.info jetzt in einem neuen Ratgeber. Plus: Steuern beim Umzug absetzen!

Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen geplant? Wenn ja, dann lassen sich die Kosten nachträglich senken. Einfach die Handwerkerrechnungen in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Wie und was es zu beachten gibt, erklärt das Verbraucherportal Vergleich.info jetzt in einem neuen Ratgeber. Die Redaktion hat für Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer individuell aufgeschlüsselt, welche Kosten absetzbar sind. Zusätzlich erhalten Interessierte eine Liste mit allen anrechenbaren Handwerkerleistungen an die Hand.

Der neue Ratgeber „Renovierung und Umzug…so holen Sie sich Ihre Steuern wieder“ findet sich unter diesem Link. (http://www.vergleich.info/ratgeber/online-ratgeber/renovierung-und-umzug-steuer-absetzen/)

Ein finanzielles Trostpflaster können sich auch all jene sichern, die berufsbedingt umziehen. Kosten für eventuelle Transport- und Speditionsleistungen lassen sich ebenso steuerlich absetzbar wie Maklergebühren. Was in dieser Hinsicht noch machbar ist, kann im Ratgeber nachgelesen werden – inklusive Tipps und Tricks für bequeme Steuerzahler.

Regelmäßig neue Ratgeber auf Vergleich.info gibt es hier. (http://www.vergleich.info/ratgeber/online-ratgeber/)




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Datum: 22.10.2013 - 09:50 Uhr
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Kategorie:

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