Winterreifenpflicht gilt auch für Roller
(LifePR) - Auch Mofas, Motorroller und Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes - ebenso wie Autofahrer - der jeweiligen Wettersituation anpassen. In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung sowie im neu formulierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportmaschine. Obwohl einige Reifenhersteller bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu, beklagen ARAG Experten. Daher kann der Rat nur lauten: Bei winterlichen Straßenbedingungen das Zweirad lieber stehen lassen!
Download des Textes und verwandte Themen: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.10.2013 - 03:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 966470
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 28 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Winterreifenpflicht gilt auch für Roller
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




