Rechtliche Fallstricke für Webseitenbetreiber / Blogger im Paragrafendschungel
(ots) - Blogger und Webseitenbetreiber laufen Gefahr, in 
die Mühlen der Justiz zu geraten. Viele unterliegen unwissend dem 
Presserecht und einer besonderen Sorgfaltspflicht. In einem 
Gerichtsurteil ist ein Blogger bereits wegen eines Zitats 
verpflichtet worden, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, 
schreibt c't Webdesign, ein Sonderheft, das am 21. Oktober in den 
Handel kommt.
   Die juristische Einordnung von Blog-Einträgen ist heiß umstritten,
eine klare Gesetzeslage oder Rechtsprechung ist nicht in Sicht. Im 
konkreten Fall hatte ein Blogger einen Zeitungsartikel zitiert, 
dessen Original kurz nach Veröffentlichung aus dem Netz genommen 
werden musste, weil das im Artikel genannte Unternehmen eine 
einstweilige Verfügung gegen die zitierte Zeitung erwirkt hatte. Der 
Blogger nahm den Eintrag vom Netz, weigerte sich aber, eine 
Unterlassungserklärung abzugeben, wozu ihn das OLG München letztlich 
verurteilte.
   Vorsicht gilt grundsätzlich bei zitierten Tatsachenbehauptungen. 
Ist dem Blogger bekannt, dass sie nicht stimmen, sollte er sich 
deutlich und ausreichend vom Inhalt distanzieren, rät das c't special
Webdesign. Über Gegendarstellungs- und Berichtigungsanspruch hinaus 
kann ein Betroffener unter Umständen auch Zahlungsansprüche geltend 
machen, etwa als Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
   Betreibt ein Blogger auch ein Forum, kommen noch ganz andere 
Fallstricke hinzu: Offensichtlich strafrechtlich relevante Einträge 
sollte er sofort löschen. Sogenannten Trollen, die destruktiv und 
penetrant konstruktive Diskussionen stören, kann man mit passender 
Software zu Leibe rücken. Für die beliebte Blog-Software WordPress 
etwa gibt es Erweiterungen, die anhand einer Liste verdächtiger 
Wörter, IP-Adressen oder Namen die Forenfunktion für einzelne Leser 
ausblenden. Die c't-Redaktion hat mit CommentCaVa ein eigenes Tool 
entwickelt, das die Kommentarfunktion verzögert, damit die Besucher 
den Blog-Eintrag möglichst erst mal in Ruhe lesen. Es findet sich 
neben vielen anderen Programmen auf der Heft-DVD, das dem c't special
Webdesign beiliegt.
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Datum: 17.10.2013 - 07:42 Uhr
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