businesspress24.com - Gültigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen ? Markenrecht
 

Gültigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen ? Markenrecht

ID: 963432

Eine Abgrenzungsvereinbarung, die zwei konkurrierende Unternehmen zur Vermarktung ihrer Produkte treffen, gilt grundsätzlich zeitlich unbeschränkt.


(businesspress24) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Braunschweig entschied (Az.: 9 O 2637/12), dass eine Abgrenzungsvereinbarung, die zwei konkurrierende Unternehmen zur Vermarktung ihrer Produkte treffen, grundsätzlich zeitlich unbeschränkt gelten soll. Das LG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um eine Abgrenzungsvereinbarung zwischen zwei Spirituosenherstellern ging. Mit einer Vereinbarung hatten diese geregelt welcher Hersteller welche Farben zur Vermarktung der Produkte nutzen darf. Die Klägerin kündigte 2009 den Vertrag und wies daraufhin, dass sich die Marktverhältnisse in der Zwischenzeit geändert hätten. Sie werde inzwischen mit der Farbe Grün in Verbindung gebracht und nicht die Beklagte. Ein Kündigungsgrund der Abgrenzungsvereinbarung ergebe sich aus dieser Veränderung des Marktes.

Das Gericht wies die Klage ab. Es folgte der Auffassung der Klägerin nicht. Ein Kündigungsgrund sei im zu beurteilenden Fall nicht ersichtlich. Aus der ursprünglich getroffenen
Abgrenzungsvereinbarung ergebe sich kein ordentliches Kündigungsrecht. Ferner liege eine Veränderung der Markverhältnisse, wie sie die Klägerin vorgebracht hatte, nicht vor. Eine Abgrenzungsvereinbarung, die zwei konkurrierende Unternehmen zur Vermarktung ihrer Produkte treffen, soll grundsätzlich zeitlich unbeschränkt gelten.

Es sei außerdem für die Klägerin zumutbar, sich auch weiterhin an die Vereinbarung zu halten. Es sei ihr nicht verboten die Farbe Grün in kleinem Umfang zu verwenden. Außerdem habe die Vereinbarung dem wirtschaftlichen Erfolg der Klägerin bisher nicht geschadet. Kartellrechtliche Aspekte, welche die Unzulässigkeit der Vereinbarung begründen würden, lägen ebenfalls nicht vor.

Manchmal stellt die Vielfältigkeit des Markenrechts betroffene Unternehmen vor rechtliche Probleme. Dabei spielt das Auftreten auf dem Markt und die Verbindung des Produkts mit bestimmten Symbolen und Farben eine wichtige Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg. Um keine Verstöße gegen bestehende Rechte zu begehen, sollten die Hilfe eines im Markenrecht versierten Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden. Bei Markenrechtsverletzung und der Durchsetzung möglicher Ansprüche kann dieser beratend zur Seite stehen.





http://www.grprainer.com/Markenrecht.html


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Bei offenen Immobilienfonds droht Verjährung zum Jahresende ? Kapitalmarktrecht
Minderung des Beteiligungswerts kann nur Schadensersatz durch Leistung an die Gesellschaft begründen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 16.10.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 963432
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 53 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gültigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen ? Markenrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer LLP



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 389


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.