Gutachterstelle, GOÄ und Online-Sprechstunde
(ots) - Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der 
Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), stellte einige seiner Themen 
zum 72. Bayerischen Ärztetag in Bamberg vor.
   Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
   "Ähnlich wie in den vergangenen Jahren lag die Anerkennungsquote 
ärztlicher Behandlungsfehler im vergangenen Berichtsjahr bei 30 bis 
33 Prozent", sagt der Vizepräsident der Bayerischen 
Landesärztekammer, Dr. Wolfgang Rechl, im Vorfeld des 72. Bayerischen
Ärztetages in Bamberg. 
   Gemessen an 18 Millionen Klinikbehandlungen und rund 540 Millionen
Praxis-Fällen pro Jahr seien dies jedoch vergleichsweise wenig 
Fehler, obwohl natürlich jeder Behandlungsfehler einer zu viel sei. 
Dies entspreche auch der Quote der BÄK-Jahresstatistik für alle 
Gutachterstellen in Deutschland sowie den Anerkennungsquoten der 
gesetzlichen Krankenversicherung. "Die Zahl der Anträge ist im 
Vergleich zum Jahr 2011/2012 mit 1093 Fällen auf 1247 im Jahr 
2012/2013 leicht gestiegen", erklärt der Vizepräsident. 
   Mit der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen unterstützt die 
BLÄK seit über 35 Jahren Patientinnen und Patienten bei der 
Durchsetzung berechtigter Arzthaftungsansprüche sowie beschuldigte 
Ärztinnen und Ärzte bei der Zurückweisung unberechtigter Ansprüche. 
   Behandlungsfehler werden sachlich rekonstruiert, die medizinische 
Behandlung wird aus medizinischer und juristischer Sicht bewertet.
   Gebührenordnung für Ärzte
   "Den von der Bundesärztekammer (BÄK) Ende Juni finalisierten 
Vorschlag für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halte ich für
ein fertiges Konzept", sagt Rechl. Nun liege es an der Politik hier 
endlich Taten folgen zu lassen. Immer wieder war das Inkrafttreten 
einer neuen GOÄ verschoben worden. Die letzte Teilnovelle erfolgte 
1996. "Umso wichtiger war es, jetzt gezielt Forderungen nach Berlin 
zu tragen", so der BLÄK-Vize. Der GOÄ-Entwurf nehme neue 
Behandlungsmethoden und neuen Operationsmethoden mit auf, ebenso 
beinhalte er technologische Innovationen im Leistungsverzeichnis der 
ärztlichen Abrechnung. "Es ist längst überfällig, dass das neue 
Konzept für die GOÄ den veränderten Versorgungsbedarf und das 
veränderte Leistungsspektrum berücksichtigt", mahnt Rechl an.
   Dies sei zum Beispiel mit einer besseren Abbildung und 
Höherbewertung von zuwendungsorientierten Leistungen, unter anderem 
Gesprächsleistungen und Hausbesuche, geschehen. Für die Ärztinnen und
Ärzte bedeute eine neue GOÄ mehr Rechtssicherheit bei der Abrechnung.
"Wir sind überzeugt, dass die neue GOÄ langfristig für Patienten, 
Ärzte und Kostenträger verständlicher, transparenter und in ihrer 
Anwendung besser nachvollziehbar wird." Nun liege es an der 
Bundesregierung den nächsten Schritt zu tun. "Wir fordern die Politik
auf, die Novelle ohne weitere Verzögerungen auf Grundlage der von der
Ärzteschaft geleisteten Vorarbeiten umzusetzen. Als Übergangslösung 
muss ein Inflationsausgleich geschaffen werden. Seit 1996 beträgt die
Inflation in Deutschland 30,4 Prozent - der Punktwert in der GOÄ ist 
hingegen gleich geblieben. Der GOÄ-Punktwert muss deshalb im Rahmen 
des Inflationsausgleichs angehoben werden", so Rechl.
   Online-Sprechstunde
   Der BLÄK-Vize spricht auch über die Entwicklungen im Bereich Neue 
Medien. "Die Online-Sprechstunde über das Internet ist keine 
futuristische Vision mehr, sondern bereits gelebte Realität", weiß 
Rechl. Internetdienstleister, wie zum Beispiel Dr. Ed aus 
Großbritannien, bieten diese Dienste bereits an. Hier beraten 
Mediziner Patienten, ohne diese persönlich je gesehen zu haben. In 
Deutschland sind solche Fernbehandlungen zum Schutz der Patienten 
gemäß § 7 Abs. 4 der Berufsordnung verboten.  "Der Arzt darf 
individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht 
ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch
bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass ein Arzt 
den Patienten unmittelbar behandelt", heißt es dort. "Der 
unmittelbare Patienten-Arzt-Kontakt ist durch nichts zu ersetzen", 
betont Rechl. Dies habe man im vergangenen Jahr bereits durch das 
Patientenrechtegesetz unterstrichen, welches die Rechte von Patienten
stärken und mehr Transparenz gewährleisten solle.
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Datum: 11.10.2013 - 05:30 Uhr
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