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Cargofresh AG - Post vom

ID: 957863


(businesspress24) - Dieser Tage erhalten Anleger, die über die Accessio AG Wertpapiere der Cargofresh AG gezeichnet haben, Post von der Kanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte aus Hamburg. Wer die Papiere über die Beratung der Accessio AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) erworben hat, kennt dieses Schreiben evt. bereits aus einem anderen Zusammenhang. Bereits im Januar 2013 hatten die Hamburger Rechtsanwälte Gröpper und Köpke als "gemeinsame Vertreter" der Anleger der Konservenfabrik Zachow und jüngst im September als “gemeinsame Vertreter” der Anleger der loginet3 AG (ehemals Ponaxis AG) mit einem beinahe identischen Schreiben reihenweise Anleger angeschrieben und um die Erteilung eines Mandates geworben.

Wichtig ist hier zunächst die Klarstellung, dass die Bestellung als gemeinsamer Vertreter nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens der einzelnen Emittenten wirkt, also in diesem Fall nur gegen die Cargofresh AG. Keinerlei Auswirkung hat dies auf ein mögliches Vorgehen gegen die Vorstände der Accessio oder die DAB Bank, hier sind die Anleger weiterhin frei sich zu entscheiden, ob und ggf. durch welchen Anwalt sie sich vertreten lassen wollen. Diese Klarstellung ist leider dem Schreiben der Rechtsanwälte Gröpper und Köpke nicht zu entnehmen.

Ein 2. prüfender Blick sei nun all denen empfohlen die verunsichert sind, was das Schreiben von Gröpper Köpke Rechtsanwälte zu bedeuten hat: zum Insolvenzverfahren werden praktisch keine aktuellen Informationen beigesteuert, empfohlen wird allerdings, sich für ein Vorgehen gegen die Vorstände der Accessio und gegebenenfalls die DAB Bank AG an die Rechtsanwälte zu wenden, die passenderweise auch gleich einen Fragebogen für potentielle Mandanten beifügen. Hierbei handelt es sich unserer fachlichen Einschätzung nach, um ein verbotenes "verdecktes" Werbeschreiben. Abgesehen davon, dass aus unserer Sicht diese Art der Mandantenwerbung weder mit der Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter von Anleihegläubigern noch mit dem Standesrecht für Rechtsanwälte vereinbar ist, sollten sich angesprochene Anleger auch der Tatsache bewusst sein, dass eine Rücksendung des harmlos scheinenden Fragebogens und der entsprechenden Unterlagen an die Rechtsanwälte Gröpper Köpke rasch als Prüfungsauftrag oder Mandatierung der Anwälte angesehen werden könnte.




Aktuelles Schreiben Cargofresh AG?

Unangenehm aufgefallen in dem Schreiben der Rechtsanwälte Gröpper Köpke ist uns insbesondere Folgendes: Obwohl der rechtliche wie auch de wirtschaftliche Ausgang einer solchen Klage ungewiss ist, stellen die Anwälte hier pauschal eine Klage gegen die Vorstände des Wertpapierhandelshauses in den Raum. Vor allem wenn hier eine Vielzahl von Anlegern klagen (wonach es bei der massenhaften Anschrift von Anlegern aussieht), kann nicht sicher gesagt werden, ob die bei den Vorständen vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Forderungen aller Anleger zu begleichen.

Wenn die Vorstände und die DAB Bank gesondert verklagt werden sollen, ist besondere Vorsicht geboten. Hieran verdienen nicht nur die Anwälte doppelt (oder gar dreifach), sondern es entsteht auch ein doppelt bis dreifach so hohes Prozesskostenrisiko. Geschädigte Anleger sollten sich hier genau entscheiden, welchen Weg sie einschlagen. Übrigens: die Anwaltsgebühren im Klageverfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Gerichtskosten sind bei jedem Anwalt gleich, egal welchen Anwalt ein Anleger bundesweit einschaltet.

Bundesweit erstes gewonnenes Urteil gegen die DAB Bank AG - KAP Rechtsanwälte

Das bundesweit erstes gewonnenes Urteil gegen die DAB Bank AG wurde durch unsere Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München erstritten. Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, beschäftigt sich schon seit rund 3 Jahren nicht nur mit dem Themenkomplex Accessio, sondern von Anfang an auch mit Klagen gegen die DAB Bank bis zum Bundesgerichtshof (kurz BGH). Dies auch im Rahmen von Sammelklagen, eine dritte Sammelklage ist gerade in Vorbereitung.

Dass der Erfolg des Urteils auch auf die hierbei gewonnenen Detailkenntnisse zurückzuführen ist, scheint man auch in der Hamburger Kanzlei erkannt zu haben, schließlich wurde von dort jüngst ein Antrag auf Akteneinsicht in eben gerade diesen Fall gestellt, begründet damit, man müsse prüfen, ob der in München gewonnene Fall mit einem Fall in der Kanzlei der Hamburger vergleichbar sei. Der Bundesgerichtshof hatte das Akteneinsichtgesuch zurückgewiesen.

Haben Sie Fragen an KAP Rechtsanwälte? Rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0


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Datum: 08.10.2013 - 04:24 Uhr
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