businesspress24.com - Kita: Eine halbe Stunde Weg ist nicht zu weit
 

Kita: Eine halbe Stunde Weg ist nicht zu weit

ID: 955305


(LifePR) - Die Landeshauptstadt München hatte Betreuungsplätze in Kindertagesstätten angeboten, die von der elterlichen Wohnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in 30 Minuten erreichbar waren. Das VG München hat die Klage eines knapp 13 Monate alten Kindes auf Zuweisung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung abgewiesen. Der Weg bis zum Arbeitsplatz der Eltern, die beide in Vollzeit arbeiten, beträgt von den zugewiesenen Einrichtungen ebenso circa eine halbe Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Diesen zeitlichen Aufwand hat das Gericht im konkreten Einzelfall als zumutbar erachtet. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Zeit, die die Eltern für das Bringen und Abholen des Kindes zu beziehungsweise von den angebotenen Kindertageseinrichtungen aufbringen müssten, für beide Elternteile gleich sei und sie sich dabei entsprechend ihrer eigenen Planung abwechseln könnten. Der zeitliche Aufwand der Eltern, der für sie mit der Betreuung des Kindes in einer der angebotenen Kindertageseinrichtungen verbunden sei, werde dadurch auf beide Elternteile verteilt und insofern für den einzelnen Elternteil reduziert, erläutern ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (VG München, Az.: M 18 K 13.2256).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Wenn es um den Führerschein geht, dann sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden
Rauch als Körperverletzung
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 02.10.2013 - 03:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 955305
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 37 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kita: Eine halbe Stunde Weg ist nicht zu weit
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 102


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.