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PCFRITZ siegt vor Gericht gegen Microsoft

ID: 954213

Das Landgericht Köln sah es vorerst ausdrücklich als erwiesen an, dass der US-amerikanische Softwarekonzern Microsoft sich in der Bundesrepublik Deutschland in einer Art und Weise verhält - wie dies offenbar nur US-Geheimdienste zu pflegen tun. Vor diesem Hintergrund verbot das Landgericht Köln mittels einer EINSTWEILIGER VERFÜGUNG dem US-Konzern Microsoft ab sofort weiterhin ohne jedweden Grund Lügen über den deutschen Softwarehändler PCFRITZ.de zu verbreiten - Aktenzeichen: 33 O - 215/13


(businesspress24) - Der US-Konzern Microsoft erlitt am heutigen Montag (30.09. 2013) einen massiven Gesichtsverlust und wurde zudem durch PCFRITZ.de brachial gedemütigt.
Das Landgericht Köln sah es vorerst ausdrücklich als erwiesen an, dass der US-amerikanische Softwarekonzern Microsoft sich in der Bundesrepublik Deutschland in einer Art und Weise verhält - wie dies offenbar nur US-Geheimdienste zu pflegen tun. Vor diesem Hintergrund verbot das Landgericht Köln mittels einer EINSTWEILIGER VERFÜGUNG dem US-Konzern Microsoft ab sofort weiterhin ohne jedweden Grund Lügen über den deutschen Softwarehändler PCFRITZ.de zu verbreiten - Aktenzeichen: 33 O - 215/13
Das Gericht geht nach Informationen davon aus, das Microsoft zu Unrecht dem Softwarehändler PCFRITZ.de Betrug vorwirft, offenbar um PCFRITZ.de als Mitbewerber mit unhaltbaren Vorwüfen aus dem Geschäft zu drängen. In der Wahl der Mittel scheint es so, als würde Micrsoft selbst vor Unwahrheiten nicht zurückschrecken. Micrsoft hatte PCFRITZ.de vorgeworfen angeblich mit "Raubkopien" zu handeln, was erneut zu behaupten nunmehr Micrsoft gerichtlich untersagt wurde.




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Datum: 30.09.2013 - 19:32 Uhr
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