Asche auf dem Grundstück / Dieser letzte Wunsch ging nicht in Erfüllung (BILD)

(ots) - 
   Die meisten Menschen sind einverstanden damit, dass ihre 
sterblichen Überreste eines Tages auf einem Friedhof oder in einem 
dafür vorgesehenen Friedwald bestattet werden. Aber einige 
Zeitgenossen möchten auch nach dem Tode gerne auf ihrem eigenen 
Grundstück bleiben. Das ist in Deutschland normalerweise kaum 
möglich, denn es gibt hier einen Friedhofszwang. Deswegen scheiterte 
nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch ein 
Bürger aus Rheinland-Pfalz mit seinem Wunsch, seine Asche möge auf 
dem ihm gehörenden Waldgrundstück verstreut werden. Das sei nach den 
geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht möglich, entgegneten die von
ihm angerufenen Verwaltungsrichter. Es stelle keinen 
Verfassungsverstoß dar, wenn der Gesetzgeber auf einem Friedhofszwang
beharre, zumal es ja inzwischen durchaus eine Lockerung der 
Bestattungskultur gebe, zum Beispiel die anonyme Beerdigung in 
Friedwäldern.
   (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 7 A 
10005/12.OVG)
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Datum: 30.09.2013 - 03:00 Uhr
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