businesspress24.com - Urteil: Bahn muss für Verspätung bei Unwetter zahlen
 

Urteil: Bahn muss für Verspätung bei Unwetter zahlen

ID: 951936


(dts) - Bahnreisende haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung. Etwaige Klauseln in den Beförderungsbedingungen der europäischen Eisenbahnunternehmen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind laut dem Urteil vom Donnerstag ungültig. Damit können Bahnreisende auch bei einem Streik oder Unwetter Entschädigungsansprüche geltend machen: Laut EU-Gesetz haben Reisende bei einer Verspätung von ein bis zwei Stunden das Recht, mindestens ein Viertel des Fahrkartenpreises erstattet zu bekommen. Ab zwei Stunden Verspätung muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Fahrkartenpreises erstatten. Die Erstattungspflicht gilt nicht für Verspätungen im Schiffs-, Flug-, oder Omnibusverkehr.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Demokratie braucht Wähler
Pigmentflecken adé: Neue Website www.pigmentflecken-behandeln.com informiert über die Behandlungsmöglichkeiten
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 26.09.2013 - 05:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 951936
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Luxemburg


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 85 mal aufgerufen.



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 2
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 102


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.