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Sicher ins Auslandsjahr

ID: 944500

Mit dem Reiseschutz der ERV genießen Studenten und Au Pairs ihren Auslandsaufenthalt unbeschwert


(businesspress24) - München, 11. September 2013 ‒ Mit dem richtigen Reiseschutz ins Auslandsjahr: Heute beginnt das Abenteuer Unabhängigkeit für viele junge Menschen mit einem längeren Aufenthalt fernab der Heimat. Mit einem Auslandssemester, als Au Pair, Sprachschüler oder im Rahmen von Work & Travel lassen sich Leben, Sprache und Kultur ferner Länder entdecken. Jedoch sollte bei aller Vorfreude ein umfassender Reiseschutz nicht vernachlässigt werden. Die ERV, Marktführer in Sachen Reiseschutz, bietet spezielle Produkte für Studenten und Au Pairs, die auf die Bedürfnisse der jungen Zielgruppe bis 35 Jahre ausgerichtet und mit und ohne Selbstbeteiligung erhältlich sind. Die Auslandskrankenversicherung kann einzeln und jederzeit ohne Gesundheitsprüfung vor der Reise abgeschlossen werden. Wer sich für seinen Aufenthalt im Ausland noch mehr Sicherheit wünscht, ergänzt die Auslandskrankenversicherung durch den Komfortschutz. Dieser beinhaltet eine Unterbrechungs-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Der richtige Partner bei medizinischen Notfällen

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV, erklärt, welche Vorteile der richtige Reiseschutz mit sich bringt: „Länder wie die USA, Kanada oder Australien stehen bei jungen Leuten für einen längeren Auslandsaufenthalt hoch im Kurs. Woran viele aber nicht denken, ist der Umstand, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der Europäischen Union übernehmen sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Eine Auslandskrankenversicherung ist daher definitiv zu empfehlen. Hier sollte auch die Länge des Versicherungsschutzes beachtet werden, denn oftmals ist nur ein Schutz für die ersten sechs Wochen der Reise integriert. Der Reiseschutz für Studenten und Au Pairs der ERV ist dagegen für eine Dauer von bis zu einem Jahr abschließbar und übernimmt weltweit die Kosten für notwendige ambulante und stationäre Behandlungen.“





Zusätzlich profitieren junge Reisende von der Notrufzentrale der ERV. Diese ist täglich 24 Stunden erreichbar und empfiehlt zum Beispiel den nächstgelegenen deutsch- oder englischsprachigen Arzt. Darüber hinaus organisiert die Notrufzentrale den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport. Birgit Dreyer: „Ein Krankenrücktransport kann schnell zu einer teuren Angelegenheit werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diesen nicht. Verunglückt beispielsweise ein Student während seines Auslandssemesters in Kanada schwer und möchte lieber in einem Krankenhaus in gewohnter Umgebung behandelt werden, dann muss er mit Kosten von bis zu 60.000 Euro für den Rücktransport nach Deutschland rechnen.“ Mit der ERV erfolgt der Krankenrücktransport – sofern der Patient transportfähig ist – auch unabhängig davon, ob eine Behandlung am Urlaubsort möglich gewesen wäre.

Gut geschützt in allen Situationen
Neben der einzeln abschließbaren Auslandskrankenversicherung bietet die ERV Studenten und Au Pairs auch einen Komfortschutz. Dieser stellt mit einer Unterbrechungs-, Haftpflicht- und Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Auslandskrankenversicherung dar. Birgit Dreyer hierzu: „Auch wenn ein längerer Auslandsaufenthalt für viele als die schönste Zeit beschrieben wird, kann es leider immer vorkommen, dass eine außerplanmäßige Heimreise angetreten werden muss, zum Beispiel wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt. Hier übernimmt die Unterbrechungsversicherung der ERV die anfallenden Reisekosten. Darüber hinaus sollten sich besonders Au Pairs im Vorfeld der Reise um eine Haftpflichtversicherung kümmern. In einer Gastfamilie kann es immer mal wieder vorkommen, dass es zu kleinen oder größeren Schäden im Haushalt kommt oder zum Beispiel der Laptop des Gastvaters durch ein Missgeschick kaputt geht.“ Ebenso bietet die Unfallversicherung einen Extra-Schutz bei Unfällen im Aufenthaltsland.

Unter http://www.erv.de kann der Reiseschutz für Studenten und Au Pairs für maximal ein Jahr abgeschlossen werden und gilt für alle Urlaubsreisen in dieser Zeit.


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Bereitgestellt von Benutzer: sandrostark
Datum: 13.09.2013 - 08:05 Uhr
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Kategorie:

Urlaub & Reisen


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