BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Aufgaben einer alternativen Verwahrstelle
(businesspress24) - (DGAP-Media / 10.09.2013 / 12:21)
Umsetzung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Aufgaben einer alternativen Verwahrstelle
Hamburg, 10. September. Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB) in Kraft getreten. Es setzt hierzulande die AIFM-Richtlinie um und
schreibt alternativen Investmentfonds (AIF) unter anderem die Einrichtung
einer externen Verwahrstelle vor. Mit dem KAGB hat der Gesetzgeber die
Möglichkeit geschaffen, dass sowohl Depotbanken als auch berufsständischen
Regeln unterliegende Treuhänder als alternative Verwahrstelle fungieren
können. 'Ein Vergleich beider Angebote ist aus meiner Sicht grundsätzlich
lohnenswert', betont Frau Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der BLS
Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Wie in der Grafik dargestellt, umfasst das Aufgabenspektrum einer
Verwahrstelle im Wesentlichen drei Kernfelder: Kontrollieren, Zustimmen und
Verwahren. 'Alle drei Aspekte zielen darauf ab, die Transparenz und den
Schutz für Investoren erkennbar zu verbessern', so Christina Niebuhr
weiter.
Tabelle: Aufgabenspektrum einer Verwahrstelle
Kontrollieren Zustimmen VerwahrenIn den einzelnen Aufgabenfeldern zeichnen sich zwischen der Verwahrstelle -
Ausgabe und Kreditaufnahme Finanzinstrumente
Rücknahme von
Krediten
Bewertung der Anlage in Vermögensgegenstände
Anteilswerte Bankguthaben
Eigentumsübergang Verfügung undÜberprüfung von Eigentumsrechten
Belastung der/über
Vermögenswerte
Verwendung derÄnderung des Führung eines
Erträge und Gesellschaftsvertra Bestandsverzeichnisses nicht
Zahlungsströme gs verwahrungsfähiger
Vermögensgegenstände
ob alternativ oder umgesetzt durch die ehemalige Depotbank - keine
Unterschiede ab. Diese zeigen sich nach Einschätzung von Frau Niebuhr
hingegen an anderer Stelle: 'Größe ist nicht immer vorteilhaft. Aufgrund
der Strukturen einer Depotbank ist davon auszugehen, dass eine alternative
Verwahrstelle, die in der Regel deutlich schlanker aufgestellt ist,
individueller und gegebenenfalls sogar kostensparender arbeitet. Zum
Großteil konzentrieren sich diese Anbieter im Vergleich zur Depotbank zudem
auf eine begrenzte Auswahl an Anlageklassen. Entsprechend hoch ist die
Expertise in diesen Bereichen. Fehlen darf an dieser Stelle natürlich auch
nicht der Hinweis auf die kurzen und schnellen Entscheidungswege der
Anbieter alternativer Verwahrstellen. Gerade der Aspekt Zeit spielt in
diesem Umfeld oft eine zentrale Rolle.'
Noch ist der Bereich der alternativen Verwahrstelle in einem frühen
Stadium. 'Im Moment laufen beispielsweise die Verhandlungenüber die
konkrete Ausgestaltung der Versicherungspolice. Denn jede Verwahrstelle, ob
alternativ oder nicht, trägt ein hohes Haftungsrisiko. Dieses Risiko muss
entsprechend versichert werden', so Christina Niebuhr.
Wie viele alternative Verwahrstellen am Markt ihre Dienstleistung anbieten
werden, wird sich erst in den kommenden Monaten in der Praxis zeigen. 'Im
Vorteil sind zweifelsohne diejenigen Anbieter, die bereits auf langjährige
Erfahrungen im Bereich der Mittelverwendungskontrolle zurückblicken und
entsprechend schlanke, effiziente Strukturen vorhalten. Emittenten sollten
daher bei der Auswahl insbesondere auf die Expertise des Anbieters Wert
legen', resümiert Frau Niebuhr abschließend.
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Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen - von der
Wirtschaftsprüfungüber Steuerberatung bis hin zur Finanz- und
Lohnbuchhaltung. Darüber hinausüberwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen
Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern
in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und
Erneuerbare Energien.
Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird die BLS künftig auch in der
Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen.
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Datum: 10.09.2013 - 06:21 Uhr
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