businesspress24.com - Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt keine Kündigung
 

Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt keine Kündigung

ID: 927423


(LifePR) - Erhebt ein Mieter gegenüber seinem Vermieter eine Strafanzeige, so stellt dies nicht zwangsläufig einen Kündigungsgrund dar, denn grundsätzlich ist die Stellung einer Strafanzeige nicht als mietvertragliche Treuepflichtverletzung anzusehen. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung benachrichtigte ihren Vermieter von einem Mangel - sie hatte Feuchtigkeit in der Wohnung festgestellt. Daher begab sich dieser nach Vorankündigung mit einem Handwerker zur Wohnung. Er öffnete zusammen mit dem Handwerker ohne Zustimmung der Mieterin eine Remise. Dies führte zu einem Wortgefecht zwischen den Parteien, in dessen Folge die Mieterin die Polizei rief und Strafanzeige gegen den Vermieter wegen Hausfriedensbruch stellte. Des Weiteren wurde Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt, da der Vermieter die Mieterin als Betrügerin bezeichnet haben soll. Der Vermieter bestritt die Vorwürfe, kündigte das Mietverhältnis und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das zuständige Amtsgericht gab der Klage statt. Die Mieterin habe gegen ihre mietvertraglichen Treuepflichten verstoßen. Dies habe eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 BGB gerechtfertigt. Die Mieterin legte gegen das Urteil Berufung ein und bekam Recht. Der Vermieter habe das Mietverhältnis weder außerordentlich noch ordentlich kündigen dürfen. Die Strafanzeige habe zum einen keinen wichtigen Kündigungsgrund dargestellt, zum anderen habe keine schuldhafte und erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten vorgelegen. Nur vorsätzlich falsche oder leichtfertig erhobene Strafanzeigen berechtigen zur Kündigung, ergänzen ARAG Experten (LG Frankfurt (Oder), Az.: 16 S 230/12).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Elektrofahrräder und Versicherung
Steuersündern können sehr schwere Zeiten bevorstehen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 15.08.2013 - 06:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 927423
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 48 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt keine Kündigung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 265


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.