Zur Verwirkung des Widerrufsrechts
Schuldner offener Forderungsstände behaupten oft, sie seien über Ihr Widerrufsrecht nicht aufgeklärt worden, um so ihre Vertragserklärungen über die gesetzlichen 14 Tage hinaus widerrufen zu können.

(businesspress24) - -- Gericht sieht das Widerrufsrecht nach zwei Jahren als verwirkt an --
Dieser Rechtsauffassung lässt sich nun ein richterliches Urteil des Amtsgerichts Bad Neustadt a. d. Saale (26.06.2013 - Az. 4 C 106/12) entgegenhalten, indem sich das Gericht zur sogenannten Verwirkung des Widerrufsrechts äußert. So heißt es in dem Urteil:
"Ein wirksamer Widerruf ist ebenfalls nicht gegeben, da die Vertragserklärung aus dem Jahr 2010 stammt und der Widerruf rund 2 Jahre später erfolgte. Es ist damit Verfristung gegeben."
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Datum: 13.08.2013 - 10:10 Uhr
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