Illegaler Datenhandel mit Social Media Monitoring
Der Konflikt mit dem deutschen Datenschutzgesetz

(businesspress24) - Früher hat Marktforschung noch richtig Geld gekostet. Viele Unternehmen überlegten gründlich, ob sie kostspielige Umfragen starten oder Berichte teuer einkaufen sollten. Heute kann Marktforschung so einfach sein: Auf Facebook-Seiten, Twitter-Konten, YouTube-Kanälen, Blogs und Foren sind die unzähligen Meinungen der Bürger frei zugänglich. Einige Agenturen haben sich darauf spezialisiert, diese Daten an Unternehmen zu verkaufen. Diese Art der Dienstleistung kann in Deutschland jedoch illegal sein. Das Social Media Magazin schaut hinter die Kulissen.
"Social Media Monitoring" nennt sich die Dienstleistung, bei der im Web publizierte Verbraucher-Meinungen zu Marktforschungsberichten verarbeitet werden. Konsumentenmeinungen über Produkte, Dienstleistungen oder politische Themen, verkaufen Monitoring-Agenturen schließlich an die Konzerne.
Seit 2003 wird diese Dienstleistung in Deutschland bereits angeboten - einschließlich ihrer hierzulande gültigen Gesetze. Und die meisten deutschen Anbieter halten sich an Recht und Ordnung. Für einige Unternehmen dagegen können die deutschen Gesetze jedoch lästig sein. Als "zu teuer" bewerten einige die Dienstleistungen der deutschen Monitoring-Agenturen, die die Daten legal mit dem Blick auf das deutsche Gesetz erheben müssen.
Ganz anders im Ausland: Hier sind die Agenturen meist nicht an deutsche Gesetze gebunden und verkaufen die Daten häufig zu einem Spottpreis, mitunter für weniger als 100 US-Dollar im Monat. Einige deutsche Unternehmen tendieren deshalb dazu, die deutschen Dienstleister zu umgehen und die gewünschten Dienstleistungen aus dem Ausland zu beziehen. Auch Pressenachrichten und -artikel gibt es illegal im Ausland oft ohne die lästigen gesetzlichen Abgaben, wie beispielsweise an die VG-Wort.
Das Social Media Magazin hat das Thema im neu veröffentlichten Artikel "Illegaler Datenhandel" aufgedeckt: "Wer aus dem Ausland illegal einkauft, haftet selbst für seine bestellte Ware. Das gilt nicht nur für Medikamente und Waffen, sondern auch für Daten".
Kompletter Artikel online unter dieser URL: http://bit.ly/datenhandel
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Datum: 29.07.2013 - 04:51 Uhr
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