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SEPA für Vereine – Vorsicht Zahlungsengpass im Verein

ID: 912698

Mit der SEPA – Einführung droht für viele Vereine 2014 ein Zahlungsengpass. So bereitet sich ein Verein auf die Zukunft vor.


(businesspress24) - SEPA ab Februar 2014
Ab dem 01.Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Alle Überweisungen und Lastschriften sind nach europaweit einheitlichen Verfahren einzusetzen. Die bisherigen nationalen Euro-Zahlverfahren dürfen nicht mehr weiterbetrieben werden (Zwangsabschaltung).

Wegfall der Diskette und beleghafter Lastschriften
Der überwiegende Teil der Banken und Sparkassen wird ab Februar 2014 keine Disketten oder andere Datenträger mehr annehmen. Die Einreichung des Zahlungsverkehrs, vor allem der Lastschriften für die Mitgliedsbeiträge, erfolgt nur noch per Onlinebanking. Ebenso ist es im SEPA – Zahlungsverkehr nicht mehr möglich, beleghafte Lastschriften einzureichen.

Die „neue“ SEPA – Basis – Lastschrift
Damit jeder Verein SEPA-Basis-Lastschriften einreichen kann, muss zunächst bei einem neuen Mitglied ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat eingeholt werden. Dieses ermächtigt den Verein, Lastschriften auf das Konto des Zahlungspflichtigen zu ziehen.

Bestehende Einzugsermächtigungen müssen nicht durch neue SEPA-Lastschriftmandate ersetzt werden. Eine Umwidmung der bisherigen Einzugsermächtigungen ist möglich. Dem Zahlungspflichtigen, also dem Vereinsmitglied, muss vor dem ersten Einzug mit SEPA der Verfahrenswechsel angekündigt werden.

Neben der Gläubiger-Identifikationsnummer ist jede Lastschrift durch eine eindeutige Mandatsreferenznummer zu kennzeichnen.

Ausführliche Informationen und Handlungsempfehlungen für Vereine mit SEPA sind zu finden unter www.verein-im-verein.de/sepa-fuer-vereine

Zahlungsengpässe mit SEPA vermeiden
Ein Großteil der Vereine in Deutschland zieht im Frühjahr seine Mitgliedsbeiträge per Lastschrift ein. Ein enorm wichtiger Einnhameposten für viele Vereine. Hat der Verein bis Februar 2014 SEPA nicht umgesetzt, verzögert dies den Einzug der Mitgliederbeiträge um einige Monate. Dies kann zu Problemen in der Liquidität vieler Vereine führen.





Das sollte jeder Verein erledigen:

•Sorgen Sie schon jetzt in Ihrem Verein für ein zukunftssicheres Zahlungsverkehrsprogramm oder einer Vereinsverwaltungssoftware mit Online-Schnittstelle.

•Prüfen Sie Ihre derzeit verwendete Zahlungssoftware auf deren SEPA-Fähigkeit.

•Überdenken Sie die zukünftige Vergabe der sog. „Mandatsreferenznummern“ in Ihrem Verein.

•Beantragen Sie die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.

•Informieren Sie Ihre bisherigen Mitglieder mit Einzugsermächtigung über die Umstellung auf die SEPA-Basis-Lastschrift

Der Betreiber Michael Blaser der Internetplattform www.Verein-im-Verein.de ist seit Jahren Vorstand eines Vereins und Mitarbeiter im Electronic Banking eines Kreditinstitutes und dort täglich mit dem Thema SEPA beschäftigt.
Die Internetseite unterstützt Vereine bei der SEPA-Einführung mit Fachinformationen.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Verein im Verein informiert über wichtige Themen des Vereinslebens. Zum Bereich SEPA im Verein gibt es eine eigene Artikelserie. Weiterhin werden Themen wie Rücktritt des Vereinsvorstands und Mahnwesen im Verein erörtert. Vor allen Dingen befasst sich Verein im Verein vor allem mit Zweigvereinen und unselbständigen Vereinen.



Leseranfragen:

Verein im Verein
Michael Blaser
Feuerbergstr. 15
97657 Sandberg
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Datum: 19.07.2013 - 07:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Michael Blaser
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Sandberg


Telefon: 0151/58020511

Kategorie:

Finanzwesen


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