Lernkick - der Förderpreis
(businesspress24) - Wie man Schule und engagiertes Fußballspielen im Verein unter einen Hut bekommt, das bringt das „Lernkick“-Förderprojekt jungen Kickern und Kickerinnen bei. Denn engagierte Sportler kommen in Turnierphasen mit zeitgleichem Lernen oft ins Straucheln.
Welche Taktik in Sachen Doppelbelastung die beste ist, wie man sich in der Klasse besser konzentrieren kann und leichter Unterrichtsstoff behält, all das vermittelt der „Lernkick“.
Auch in diesem Jahr können sich Fußballvereine für das kostenlose „Köpfchen“-Training ihrer Jugendmannschaften bewerben. Der Gewinnerverein erhält in Zusammenarbeit mit Berlins erster Reformnachhilfeschule Lernwerk einen einwöchigen Ferien-Spezialkurs für bis zu 20 Teilnehmer. Mitmachen können alle Fußballvereine mit Spielern von Klasse 5 bis 13. Bewerben können sich Fußballer auf der Homepage www.lernkick.de noch bis zum 31.07.2013.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Lernwerk ist Berlins erste Reformnachhilfeschule mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich der Nachhilfe und im Erteilen von Lernen-lernen-Kursen.
Zur Philosophie des Lernwerks gehört, dass jeder Schüler individuelle Zuwendung braucht. Der Unterricht muss auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sein und seinen Lerntypen berücksichtigen.
Ausschließliche Hausaufgabenhilfe geht Schulprobleme nicht vom Kern an - eine dauerhafte Abhängigkeit von Nachhilfe ist vorprogrammiert. Deshalb erarbeiten wir Grundlagen. Nur so kann der Schüler das Lernen bald wieder ohne fremde Hilfe angehen.
Datum: 25.06.2013 - 09:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 897671
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 79 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lernkick - der Förderpreis
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lernwerk GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).