Reminder: Arthur-Koestler-Preis 2013
Einsendeschluss für Medienpreis zum Thema Sterben: 15. August 2013
(businesspress24) - (dgpd Berlin) Noch bis zum 15. August 2013 können Sie Ihre Bewerbung einreichen! Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. lobt auch in diesem Jahr den "Arthur-Koestler-Preis" aus. Der Schriftsteller Arthur Koestler hinterließ ein umfangreiches journalistisches und literarisches Werk (z.B. "Sonnenfinsternis", 1940). Seine scharfe Beobachtungsgabe gepaart mit einem exzellenten Schreibstil setzten Maßstäbe. Koestler nahm sich schwerstkrank, aber wohlüberlegt das Leben.
Mit dem mit jeweils 2.000 Euro in den Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen dotierten Medienpreis würdigt die DGHS besondere journalistische Beiträge zum Thema Sterben unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts. Die Arbeiten sollen von herausragender Qualität und geeignet sein, eine breite gesellschaftliche Diskussion der Selbstbestimmung am Lebensende zu fördern. Eine Jury bewertet die Einsendungen. Die Preisverleihung wird voraussichtlich am Freitag, 8. November 2013, in Bonn stattfinden.
Bewerben können sich Journalisten im deutschsprachigen Raum, die auch Verfasser des jeweiligen Beitrags sind. Der Beitrag muss zwischen dem 1. September 2012 und dem 15. August 2013 erstmals veröffentlicht worden sein. Mit Berufsbiografie und 3 Kopien des Beitrags (Kopien / mp3-Datei/ CD/ DVD) bitte bis zum 15. August 2013 (Posteingang)
per Briefpost an: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Stichwort: Arthur-Koestler-Preis,
Kronenstr. 4, 10117 Berlin oder per E-Mail an: presse(at)dghs.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
DGHS - Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
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Datum: 25.06.2013 - 08:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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