businesspress24.com - BFH: Aufrechnungsverbot im Insolvenzverfahren
 

BFH: Aufrechnungsverbot im Insolvenzverfahren

ID: 895317

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 25.07.2012 seine bislang vertretene Meinung bezüglich der Aufrechnung im Insolvenzverfahren geändert.


(businesspress24) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden.

Dem Finanzamt wird für den Fall, dass Steuerpflichtige in die Insolvenz gehen, die Möglichkeit geboten, eventuelle Umsatzsteuerforderungen geltend zu machen. Eine Bedingung stellt sich nur dahingehend, dass diese aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen müssen. Weiterhin sei erforderlich, dass das Finanzamt seine Forderungen gegen Zahlungsansprüche des betroffenen Unternehmens aufrechnen könne. Eine grundsätzliche Möglichkeit der Aufrechnung ist im Allgemeinen in der Insolvenzordnung festgelegt, genauso können aber auch etwaige Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung einschlägig sein.

Wenn also die Verbindlichkeit des Insolvenzgläubigers gegenüber dem Schuldner erst zu dem Zeitpunkt entstehe, in welcher das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, bestehe dahingehend ein Aufrechnungsverbot.

Nach der früheren Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes war dieses Aufrechnungsverbot nicht anwendbar, sofern der Anspruch des Steuerpflichtigen in steuerrechtlicher Hinsicht erst im Laufe des Insolvenzverfahrens entstanden war. Der Ausgleich müsse jedoch von einer vor Verfahrenseröffnung erfolgten Steuerfestsetzung stammen. Durch das jüngste Urteil des BFH hat dieser seine frühere Rechtsprechung nunmehr anscheinend aufgegeben.

Aufgrund des Umfangs und Komplexität der rechtlichen Regelungen sollten Betroffene einen im Insolvenzrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt kann im Falle einer Insolvenz Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger im Bereich der nicht-verwaltenden Insolvenz beraten.





Zudem besteht bei drohender Insolvenz die Möglichkeit, für Unternehmer im Rahmen einer Restrukturierungs- und insolvenznahen Beratung, die die Abwendung der Krisensituation zum Ziel hat, Lösungen zu entwickeln. Auch die Durchführung von Insolvenzanfechtungen, Gläubigeranfechtungen und Verwalterhaftungen sollten nicht ohne vorherige Rechtsberatung erfolgen.

http://www.grprainer.com/Insolvenzrecht.html


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Möglicherweise Schwierigkeiten für Anleger des IVG Euroselect 14 ?The Gherkin?
Aufklärungspflicht bezüglich des Schlieߟungsrisikos eines offenen Immobilienfonds
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 21.06.2013 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 895317
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 33 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BFH: Aufrechnungsverbot im Insolvenzverfahren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer LLP



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 478


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.