Anwalt und Strafverteidiger Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) bei Bremen zum NSU-Mord-Prozess
Rechtsanwalt, Diplom-Jurist und Verteidiger Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) bei Bremen sieht im NSU-Mord-Prozess gegen Herrn Ralf W. rechtsstaatliche Strafverteidigerrechte als missachtet an.
(businesspress24) - Den NSU-Mord-Prozess gegen den Angeklagten, Herrn Ralf W., kommentiert der Rechtsanwalt, Diplom-Jurist und Strafverteidiger Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) bei Bremen:
"Einem Angeklagten, Herrn Ralf W., wurde zu Prozessbeginn ein dritter Pflichtverteidiger im NSU-Mord-Prozess verweigert. Damit werden seine verfassungsrechtlich garantierten Strafverteidigerrechte missachtet!".
Zur Begründung verweist Rechtsanwalt, Diplom-Jurist und Strafverteidiger Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) bei Bremen auf die Strafprozessordnung, auf das Verfassungsrecht und auf die rechtsstaatlichen Strafverteidigerrechte, die natürlich auch im NSU-Mord-Prozess gegen den Angeklagten, Herrn Ralf W., immer zu beachten seien.
"Allein wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage ist die rechtsstaatliche Mitwirkung von drei Pflichtverteidigern beim Angeklagten im NSU-Mord-Prozess, Herrn Ralf W., geboten. Denn die mündliche Hauptverhandlung findet öffentlich vor einem Senat des Oberlandesgerichts München statt. Schließlich wird dem Angeklagten im NSU-Mord-Prozess, Herrn Ralf W., ein Verbrechen zur Last gelegt!", so Rechtsanwalt, Diplom-Jurist und Strafverteidiger Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) bei Bremen in einem Kommentar zum NSU-Mord-Prozess.
"Schon in der Paulskirchenversammlung von 1848 waren es überwiegend Burschenschafter, die für rechtsstaatliche Strafverteidigerrechte entschlossen, mutig und tatkräftig eingetreten sind!", so Rechtsanwalt, Diplom-Jurist und Strafverteidiger Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) bei Bremen, der seit dem Sommersemester 1996 zur Burschenschaft Ghibellinia-Leipzig zu Hannover gehört.
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Datum: 16.05.2013 - 05:40 Uhr
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Hude
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