businesspress24.com - Kündigungsinteresse bei Nutzung einer Mietsache zu beruflichen Zwecken
 

Kündigungsinteresse bei Nutzung einer Mietsache zu beruflichen Zwecken

ID: 871751

Dass ein Vermieter seinem Mieter bei Eigenbedarf kündigen kann, ist vielen bekannt. Dass dies nun auch bei einer gewerblichen Nutzung der Mietsache möglich sein soll, überrascht dagegen.


(businesspress24) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 26.09.2012 (Az. VIII ZR 330/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Mietvertrag unter Umständen vom Vermieter auch dann gekündigt werden kann, wenn die Mietwohnung von einer Familienangehörigen zu gewerblichen Zwecken genutzt werden soll.

Der Vermieter hatte seine Kündigung des Mietvertrags damit begründet, dass seine Ehefrau beabsichtige, ihre Anwaltskanzlei in die gemietete Wohnung zu verlegen. Der Vermieter wohnte dabei bereits mit seiner Familie in dem entsprechenden Haus. Die Mieter machten Härtegründe geltend und wehrten sich gegen die Kündigung. Der BGH jedoch entschied sich für ihre Wirksamkeit. Die gesetzliche Regelung sehe vor, dass der Vermieter den Mietvertrag dann kündigen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. So sei es hier.

Für ein berechtigtes Interesse soll unter anderem sprechen, dass der Vermieter selbst mit seiner Familie in dem Haus, in dem sich auch die betroffene Mietwohnung befand, wohnte. Das Interesse des Vermieters an der beruflichen Nutzung der Wohnung sei aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer zu bewerten als der gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken. Ein dahingehender nachvollziehbar und vernünftig begründeter Nutzungswunsch müsse also respektiert werden.

Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses muss stets berücksichtigt werden, ob es sich um ein Gewerberaum- oder Wohnraummietverhältnis handelt, da jeweils unterschiedliche gesetzliche Regelungen eingreifen. Insbesondere besteht bei gewerblichen Mietverhältnissen weder ein besonderer Kündigungsschutz noch die sog. Sozialklausel, also das Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine Kündigung.

Oft werden vor allem Gewerberummietverhältnisse für lange Zeit begründet. Der Mieter steckt zudem in der Regel hohe Summen in den Umbau und Erhalt der Mietsache. Gerade hier muss also genau darauf geachtet werden, welche Bestimmungen der Mietvertrag enthält. Ein im gewerblichen Mietrecht erfahrener Rechtsanwalt kann einzelfallgezogen und genau überprüfen, welche Bedenken bestehen und ebenso bei der Erstellung eines Mietvertragsentwurfs helfen.





http://www.grprainer.com/Gewerbliches-Mietrecht.html


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  BGH kippt Klauseln in Rechtsschutzversicherungsbedingungen
Das Mahnverfahren als Hilfe beim Forderungseinzug
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 15.05.2013 - 03:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 871751
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 35 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigungsinteresse bei Nutzung einer Mietsache zu beruflichen Zwecken
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer LLP



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 108


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.