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Mittagessen in Horteinrichtungen auch nach 2013 weiterfinanzieren

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Mittagessen in Horteinrichtungen auch nach 2013 weiterfinanzieren


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Der Bundesrat will dafür sorgen, dass auch nach dem Jahr 2013 für alle Kinder und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets erreichbar ist. Zudem sei die Finanzierung von Mehraufwendungen für Mittagessen in Horteinrichtungen weiterhin zu gewährleisten.

Mit seinem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchte er daher die Weiterfinanzierung der Mehraufwendungen für Mittagessen und von Schulsozialarbeit oder sonstigen Projekten in dem genannten Bereich durch den Bund sichern. Hierzu sollen die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Finanzierungsbefristungen (31. Dezember 2013) aufgehoben werden.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.


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Datum: 03.05.2013 - 11:21 Uhr
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