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Ein existenzielles Thema:§ 34f oder Haftungsdach!

ID: 864492

Erfahren Sie an einem Tag in Heilbronn alles rund um den 34f GewO


(LifePR) - Die Zeit drängt und Sie sollten sich bald entscheiden im Interesse der Fortführung Ihres Geschäftes:
Am 30.06.2013 ist Schluss,
wer bis dahin keinen Antrag auf Erlaubnis gemäß §34f der GewO gestellt hat, darf erst dann wieder Kapitalanlagen verkaufen, wenn die entsprechende IHK-Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, oder man schlüpft unter ein Haftungsdach.
In den Vorträgen erfahren Sie viele Details rund um den §34f der GewO.
- ist ein Haftungsdach für Sie eine Alternative?
- wie sieht die Finanzberatung der Zukunft aus?
- was ist bei der Vermögensschadenhaftpflicht zu beachten?
Lernen Sie auch alternative Modelle kennen, wenn Sie Ihr Investmentgeschäft nicht weiterbetreiben wollen. Für die vielen Fragen haben wir einen gesonderten Zeitrahmen eingeplant, in dem Ihnen unsere Fachleute zur Verfügung stehen.
Die FG Investment-Consulting ermöglicht Ihnen Ihre Unabhängigkeit unter einem Haftungsdach auch ohne Erlaubnis nach §34f GewO.
Bitte melden Sie sich umgehend zu unserer kostenfreien Präsentation an - die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
Veranstaltungsort: Heilbronn
16.05.2013, 10-16 Uhr
Alles rund um den 34f GewO
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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
FG Investment-Consulting GmbH
Wertpapierfirma
Zweigstelle Heilbronn
D-74072 Heilbronn, Bahnhofstraße 20
Telefon: +49 (0) 7131-6243-707, Fax: DW 808
E-Mail: office(at)fg-investment.com
Internet: www.fg-investment.com




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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 02.05.2013 - 04:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher


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