Zahnmedizin: DKV mit Abrechnungsempfehlung für die 'Photodynamische Therapie'
(businesspress24) - (DGAP-Media / 23.04.2013 / 09:51)
Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat eine Abrechnungsempfehlung für
Zahnärzte herausgegeben, die sich mit dem Einsatz der Photodynamischen
Therapie (PDT)im Rahmen der Parodontitis- und Periimplantitistherapie
befasst. Damit die DKV die Kosten erstattet, muss das eingesetzte
Therapieverfahren bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese finden
interessierte Zahnärzte auf
www.godentis.de/godentis-akademie/fuer-ihre-praxis
Die Abrechnungsempfehlung wurde gemeinsam mit externen Fachleuten
entwickelt. Dazu führte die DKV Gespräche mit Zahnärzten und der
Dentalindustrie. Außerdem wertete sie wissenschaftliche Datenüber die
Therapie aus.
'Die Photodynamik ist ein innovatives Thema bei der Bekämpfung
bakterieller Entzündungen im Mundraum und wird in den Praxen sehr
unterschiedlich eingesetzt. Konkrete Abrechnungsempfehlungen sind von
besonderer Bedeutung in der Zusammenarbeit von Therapeuten, Industrie und
Versicherungen zum Wohle der Patienten', informiert Zahnarzt Dr. Björn
Eggert, Geschäftsführer der goDentis GmbH.
Bei der PDT handelt es sich um eine selbstständige zahnärztliche Leistung,
die in der aktuellen GOZ, der Gebührenordnung für Zahnärzte, nicht
beschrieben ist. Sie ist daher entsprechend einer nach Art, Kosten- und
Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses zu
berechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen in der Regel nicht für die
Kosten auf, weil sie im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten ist. Für
gesetzlich versicherte Patienten bietet die DKV den Tarif 'KombiMed DBE',
der die Abrechnung photodynamischer Therapieformen unter bestimmten
Voraussetzungen beinhaltet.
Informationen zum Tarif KombiMed DBE auf
www.godentis.de/ihre-godentis/privat-fuer-alle
Ende der Pressemitteilung
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Schlagwort(e): Gesundheit
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208095 23.04.2013
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