businesspress24.com - Muss Musikunterricht in der Mietwohnung geduldet werden?
 

Muss Musikunterricht in der Mietwohnung geduldet werden?

ID: 851142


(LifePR) - Der Bundesgerichtshof hat sich aktuell in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter verpflichtet sein kann, dem Mieter zu erlauben, in der Mietwohnung gewerblich Musikunterricht zu erteilen.
Die Parteien streiten um Räumung einer Mietwohnung, die die Mutter des Beklagten im Jahr 1954 angemietet hatte. Im Jahr 2006 zog auch der Beklagte in diese Wohnung ein, um seine Mutter zu pflegen.
Mit Schreiben vom 4. Februar 2011 zeigte der Beklagte dem Kläger den Tod seiner Mutter an und erklärte den Eintritt in das Mietverhältnis. Mit Anwaltsschreiben vom 2. März 2011 kündigte der Kläger das Mietverhältnis außerordentlich nach § 563 Abs. 4 BGB* und gab zur Begründung an, dass der Beklagte über mehrere Jahre hinweg ohne seine Erlaubnis in der Wohnung Gitarrenunterricht erteilt und die Wohnung damit entgegen dem vertraglichen Nutzungszweck gewerblich genutzt habe. Wegen des durch den Unterricht verursachten Lärms sei es zu Streitigkeiten mit Mitmietern gekommen, die den Hausfrieden unzumutbar beeinträchtigten.
Die Vorinstanzen haben der Räumungsklage stattgegeben.
Die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision des Beklagten hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, eine Nutzung vorliegt, die der Vermieter in ausschließlich zu Wohnzwecken angemieteten Räumen ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss. Der Vermieter kann zwar im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn - was der Mieter darzulegen und zu beweisen hat - von der beabsichtigten Nutzung keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung. Legt man die Angaben des Beklagten zu Art und Umfang seiner Tätigkeit zugrunde (Gitarrenunterricht an drei Werktagen für etwa zwölf Schüler), kommt eine derartige Erlaubnis offensichtlich nicht in Betracht. Die Kündigung des Klägers hat somit das Mietverhältnis wirksam beendet.




Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2013


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Punkt, Punkt, Komma, Strich
Anwalt und Verteidiger Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) bei Bremen:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.04.2013 - 05:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 851142
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 40 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Muss Musikunterricht in der Mietwohnung geduldet werden?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Eurojuris Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Eurojuris Deutschland e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 132


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.