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Neues Melderecht: Vermieter müssen Ein- und Auszug wieder bestätigen

ID: 849137

Vor über 10 Jahren wurde die Vermieterbescheinigung abgeschafft. Das neue Melderecht verpflichtet nun wieder Vermieter, den Ein- und Auszug eines Mieters beim Einwohnermeldeamt zu bestätigen.


(businesspress24) - Würzburg, 09. April 2013. Neben der Entschärfung der umstrittenen Regelungen zu Weitergabe von Daten beinhaltet das nun verabschiedete neue Melderecht auch die Einführung einer Meldebestätigung durch den Vermieter. Demnach ist der Vermieter verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Innerhalb von 2 Wochen nach Ein- bzw. Auszug muss der Vermieter diesen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung, sowie Name der meldepflichtigen Person.

Sollte der Vermieter seiner Mitwirkpflicht nicht, oder nur unzureichend nachkommen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 1.000 €. Für „Briefkasten-Wohnungen“ kann sogar ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängt werden.

Das Gesetz tritt allerdings erst zum 01.05.2015 in Kraft.

Über HARTMANN SCHULZ PARTNER: Das Sachverständigenbüro bietet verlässliche Antworten auf Fragen rund um das Bau- und Immobilienwesen. Neben Mietfragen beraten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen insbesondere zu Themen der Immobilienbewertung und Bauschäden.

Grundlage: Entwurf zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) vom 28.06.2012 und 28.02.2013, Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 26.02.13, Pressemitteilung des Bundesrates vom 01.03.2013.




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Datum: 09.04.2013 - 04:48 Uhr
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Ansprechpartner: Frau Stein
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Würzburg


Telefon: 0931/507070-0

Kategorie:

Bau & Immobilien


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