businesspress24.com - Nach Strafanzeige vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.: Berliner Tierhändler muss Geldstrafe zahlen
 

Nach Strafanzeige vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.: Berliner Tierhändler muss Geldstrafe zahlen

ID: 845678

Der Repräsentant des Berliner Landesverbandes des ?Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.? (ZZF) muss eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zahlen.


(businesspress24) - Im Rahmen einer Recherche über Tierhandlungen in Deutschland besuchte der Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros e.V., Stefan Klippstein, im letzten Jahr gemeinsam mit einem Fernsehteam verschiedene Zoohandlung in Berlin. (Einen Mitschnitt des TV-Beitrags finden Sie hier: http://www.youtube.com/watch?v=Xu2SZLfGnGQ&feature=share&list=UUc3WJM82tyelh0knGNEIT4g, siehe Minutenangabe 2:40).
Darunter auch das Geschäft des Repräsentanten des Berliner Landesverbandes des "Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V." (ZZF).
Der Interessenverband des deutschen Zoohandels wirbt damit, dass das Wohlbefinden der Heimtiere durch artgerechte Haltung im Mittelpunkt des Denkens und Handelns aller Mitgliedsbetriebe stehe (Quelle: www.zzf.de).

Die Zustände, die Klippstein in der Tierhandlung des Berliner ZZF Repräsentanten vorfand zeigten jedoch ein ganz anderes Bild. Noch heute ist der gelernte Tierpfleger schockiert: "Kaninchen und Meerschweinchen saßen in winzigen Käfigen ohne Rückzugsmöglichkeiten oder ausreichend Platz zur artgemäßen Bewegung. Die Aquarien waren kahl und vollkommen verdreckt. In einem lag offensichtlich schon seit Tagen ein verwesender Fisch. Gesellige Schwarmvögel wurden einzeln gehalten. Einzelgängerische Goldhamster waren hingegen zu mehreren dicht gedrängt in einem Käfig untergebracht."

Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. erstattete Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin dem ZZF Repräsentanten ein Bußgeld von 800 Euro auferlegt (Aktenzeichen: 233 Js 3238/12). Zudem hat der Betreiber umfangreiche Auflagen vom zuständigen Veterinäramt bekommen.

Aus Sicht von Klippstein ist diese Entscheidung erfreulich, doch er warnt davor, diesen Fall von Tierquälerei im Zoohandel als Einzelfall abzutun: "Unsere Recherchen haben gezeigt, dass es in zahlreichen Tierhandlungen massive Missstände gibt. Die Tatsache, dass dies sogar in dem Geschäft eines Repräsentanten des organisierten Zoofachfachhandels der Fall war, zeigt, dass dieses Problem systemimmanent ist. In dem Augenblick, indem ein Tier zur Ware wird, bleibt der Respekt vor dem Individuum auf der Strecke."





Das Deutsche Tierschutzbüro rät daher ausdrücklich davon ab, Tiere im Zoohandel zu kaufen. "Wer sich ein Tier anschaffen möchte, sollte sich an ein Tierheim wenden", so Klippstein, "Dort gibt es Tiere aller Arten und jeden Alters, für die dringend ein neues Zuhause gesucht wird."

Mittlerweile verzichten die ersten Zoohandlungen freiwillig auf den Verkauf von Tieren und bieten stattdessen nur noch Zubehör und Futter an, die ohnehin den größten Teil des Umsatzes ausmachen.


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Den Tieren ein Anwalt sein, ihnen eine Stimme geben und für ihre Rechte streiten, das ist das Anliegen vom Deutschen Tierschutzbüro. Mit Briefen und Publikationen wenden wir uns an Verbraucher, Medien und Politik. Denn ohne Aufklärungsarbeit und Protest wird das Leid
der Tiere kein Ende finden, werden Tierheime und Gnadenhöfe niemals leer stehen. Unsere Arbeit überflüssig zu machen ist unser erklärtes Ziel.




Leseranfragen:

Reinhardtstraße 27B, 10117 Berlin



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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 03.04.2013 - 04:00 Uhr
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