businesspress24.com - Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis
 

Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis

ID: 830355

Ein Arbeitnehmer hat bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Gebot der Zeugnisklarheit.


(businesspress24) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.08.2012 (Az.: 3 Sa 234/12) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Das Gebot der Zeugnisklarheit habe zwar zur Folge, dass das Zeugnis in sich nicht widersprüchlich sein dürfe. Daraus folge jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses einen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Ein Anspruch auf eine bestimmte Endnote ergebe sich nur dann, wenn die Einzelbeurteilungen des Arbeitnehmers beziehungsweise der sonstige Zeugnisinhalt zwingend zu dem Schluss führen, dass die vom Arbeitnehmer verlangte bessere Endbeurteilung auch sachgerecht sei.

Das LAG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem der Kläger von der Beklagten die Berichtigung des ihm erteilten Zeugnisses verlangte. Die Beklagte sei zur Berichtigung des Zeugnisses deshalb verpflichtet, weil die im Zeugnis enthaltenen Einzelbewertungen den Schluss auf die vom Kläger begehrte Endbeurteilung zuließen. Die Klage wurde vom Arbeitsgericht Kaiserslautern mit Urteil vom 10. April 2012 (Az.: 8 Ca 2013/11) abgewiesen. Auch die Berufung des Klägers vor dem LAG war nicht erfolgreich.

Das LAG begründete seine Entscheidung damit, dass ein Arbeitnehmer bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Das Gebot der Zeugnisklarheit habe zwar zur Folge, dass das Zeugnis in sich nicht widersprüchlich sein dürfe. Aus dem Gebot der Zeugnisklarheit ergebe sich ein Anspruch auf eine bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis allerdings nur, wenn die Einzelbeurteilungen des Arbeitnehmers beziehungsweise der sonstige Zeugnisinhalt zwingend zu dem Schluss führen, dass die vom Arbeitnehmer verlangte bessere Endbeurteilung auch sachgerecht sei. Ein solcher Schluss sei im zu beurteilenden Fall nicht gerechtfertigt gewesen sein.





Ob Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung, ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen
Verkäufer kann sich bei Arglist nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 08.03.2013 - 04:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 830355
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 38 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer LLP



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 1
Guests online: 113


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.