Werbeverbote im Zigarettenmarkt
Veranstaltung des Marketing-Clubs Mainz-Wiesbaden am 11. März
(businesspress24) - Mainz-Wiesbaden, 05.03.2013 - Der Markt für Zigaretten zählt zu den am stärksten regulierten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Tabakwerbung in TV und Zeitungen ist längst verboten. Künftig sollen nach dem Willen der Europäischen Union auch auf den Zigaretten-Verpackungen sogenannte Schockbilder die Werbung der Tabakhersteller ersetzen. Was das für die Firmen bedeutet und den Konsumenten bringt, erläutert der Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands Dirk Pangritz am 11. März ab 19 Uhr im Atrium Hotel in Mainz (Flugplatzstraße 44).
Anmeldungen zur Veranstaltung unter www.mc-mainz-wiesbaden.de. Die Teilnahme kostet für Nichtmitglieder 40 Euro und beinhaltet auch Getränke und Imbiss.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über den Marketing-Club Mainz-Wiesbaden
Im Marketing-Club Mainz-Wiesbaden sind Geschäftsführer, Marketing- und Vertriebsverantwortliche zahlreicher Unternehmen der Region sowie Inhaber und leitende Mitarbeiter von Unternehmensberatungen, Werbe- und PR-Agenturen sowie Marktforschungsunternehmen vereint. Er ist mit rund 340 Mitgliedern einer der größten der 65 Marketing-Clubs im Deutschen Marketing-Verband e.V., dem mehr als 13.000 Mitglieder angehören. Informationen unter www.mc-mainz-wiesbaden.de
ReComPR GmbH
Thomas Rentschler
Herderplatz 5
55124 Mainz
marketingclub(at)recompr.de
+49 6131 21632-0
http://www.recompr.de
Datum: 05.03.2013 - 08:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 827948
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sigrid Fechner-Sabo
Stadt:
Mainz
Telefon: +49 6131 223029
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 97 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Werbeverbote im Zigarettenmarkt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).