businesspress24.com - SolarWorld AG - Geplanter Schuldenschitt lässt Anleger um ihre Investitionen fürchten | KAP Rechts
 

SolarWorld AG - Geplanter Schuldenschitt lässt Anleger um ihre Investitionen fürchten | KAP Rechtsanwälte Kanzlei für Aktienrecht

ID: 822869

Fachanwältin Wotsch macht den Anlegern Mut: “Die Anleihegläubiger müssen sich einen solchen Schuldenschnitt nicht gefallen lassen. Die SolarWorld AG kann die Bedingungen einschließlich der Zahlungsmodalitäten für die Anleihen nicht einseitig ändern. Sie kann also nicht im Alleingang ihre Schulden reduzieren. Solchen Vertragsänderungen müssen die Anleihegläubiger grundsätzlich zustimmen.”


(businesspress24) - München, 20.02.2013 - Die SolarWorld AG hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 24.01.2013 ihre Anleger in Angst und Schrecken versetzt. Die Gesellschaft offenbarte damit erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und kündigte einen Restrukturierungsbedarf an. Im laufenden und den kommenden Jahren soll es “gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft” geben. “Dies bedeutet nichts anderes als einen Schuldenschnitt”, erklärt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch aus der auf Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte. Betroffen sind vor allem Anleger, die Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) und Schuldscheindarlehen der SolarWorld AG halten. “Diese müssen nun um ihre Investitionen in die SolarWorld AG fürchten. Das Emissionsvolumen der betroffenen Anleihen liegt bei etwa Euro 550 Mio. Auch der Kurs der Aktien der SolarWorld AG brach nach der Ad-hoc-Mitteilung ein”, so Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

Der Vorstand der SolarWorld AG gibt den wettbewerbswidrigen Marktbedingungen die Schuld an der wirtschaftlichen Schieflage des einstigen “Vorzeigeunternehmens” der Solarbranche. Hierbei spielt wohl insbesondere der Preisdruck aus China eine erhebliche Rolle. “Es ist nachzuvollziehen, dass Anleihegläubiger, die auf Teile ihrer Forderungen verzichten sollen, sich über den Kauf von Luxusimmobilien (u.a. Jagdschloss Calmuth und Schloss Marienfels) durch den Vorstand der AG wundern”, fügt Rechtsanwalt Krause hinzu. “Wie hoch der Schuldenschnitt für die Anleger sein wird ist offen. In den Fachmedien werden derzeit Abschläge von 20 bis 30 % aber auch 70 bis 80 % des Nennwertes diskutiert. Die Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen für die Aktionäre der SolarWorld AG sind ebenfalls noch unklar”, so Krause weiter.

Fachanwältin Wotsch macht den Anlegern Mut: “Die Anleihegläubiger müssen sich einen solchen Schuldenschnitt nicht gefallen lassen. Die SolarWorld AG kann die Bedingungen einschließlich der Zahlungsmodalitäten für die Anleihen nicht einseitig ändern. Sie kann also nicht im Alleingang ihre Schulden reduzieren. Solchen Vertragsänderungen müssen die Anleihegläubiger grundsätzlich zustimmen.” Sollte hierfür eine Gläubigerversammlung einberufen werden, ist es wichtig dass die betroffenen Anleger ihre Stimmrechte wahrnehmen; “Hierfür ist es aus unserer Sicht für das bestmögliche Ergebnis sinnvoll, die Stimmen zu bündeln und sich untereinander auszutauschen, dann können die Anleger effektiv Einfluss auf die Abstimmung nehmen”, ergänzt Anwältin Wotsch. Dies ist besonders wichtig bei der Wahl eines gemeinsamen Vertreters, der die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber der Gesellschaft vertreten soll. Der gemeinsame Vertreter bestimmt die Verhandlungen mit der SolarWorld AG und nimmt maßgeblich Einfluss auf deren Ergebnis. “Gerade vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger die Interessen der Anleger ernst nimmt, hartnäckig verfolgt und ausschließlich im Interesse der Anleihegläubiger handelt”, betont die Fachanwältin.





Rechtsanwalt Krause fügt hinzu: “Daneben erscheint es uns wichtig, dass sich die Anleihegläubiger gegenseitig informiert halten und austauschen können. Mit einer reinen Interessenbündelung ist dies in der Regel nicht möglich, da hier ein Austausch unter den Anlegern unterbleibt. Gut informiert zu sein ist in einem solchen Fall ein klarer Vorteil für die Anleihegläubiger.”

Die Anwälte der Kanzlei KAP Rechtsanwälte raten daher allen Anleihegläubigern ihre Stimmen zu bündeln und sich gegenseitig auszutauschen. Für Anleihegläubiger der SolarWorld AG die noch nicht vertreten werden ist es sinnvoll, sich schon im Vorfeld einer Gläubigerversammlung professionell beraten und ggf. vertreten zu lassen, um ihre Rechte besser durchsetzen zu können.

“Für unsere Mandanten werden wir zunächst ihre Stimmen bündeln, um so mit vereinten Stimmrechten in den Abstimmungen die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck zu vertreten und ggf. Beschlüsse zu verhindern, die sich für unsere Mandanten nachteilig auswirken können. Sollte es trotz allem zu negativen Beschlüssen kommen, gehört zur Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten auch, negative Beschlüsse der Gläubigerversammlung anzufechten, um deren Wirksamkeit zu verhindern”, macht Fachanwältin Alice Wotsch deutlich. KAP Rechtsanwälte werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzten, um die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich Anlegerschutz.
An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffsfonds, Solarfonds und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.

Eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München, PR 1069



Leseranfragen:

Ansprechpartner:
KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten
Tel: 089 - 4161 7275-0, Fax: 089 - 4161 7275 - 9, Mail: kanzlei(at)kap-recht.de



PresseKontakt / Agentur:

Ansprechpartner:
KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten
Tel: 089 - 4161 7275-0, Fax: 089 - 4161 7275 - 9, Mail: kanzlei(at)kap-recht.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Burgbacher eröffnet 'Kompetenzzentrum innovative Beschaffung' und prämiert innovatives Beschaffungswesen
Lapp Gruppe mit moderatem Wachstum
Bereitgestellt von Benutzer: KAPRecht
Datum: 26.02.2013 - 08:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 822869
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Finanzwesen


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 66 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"SolarWorld AG - Geplanter Schuldenschitt lässt Anleger um ihre Investitionen fürchten | KAP Rechtsanwälte Kanzlei für Aktienrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft



 

Who is online

All members: 10 562
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 95


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.