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Vermögensteuer auf den Balearen: unterschiedliche Behandlung von Residenten und Nichtresidenten

ID: 813114

Wer muss in Spanien Vermögensteuer zahlen, welche Freibeträge gibt es?


(businesspress24) - Die wiederbelebte Vermögensteuer sorgt für Verwirrung: Wer muss Vermögensteuer zahlen, ab wann ist sie zu zahlen, wie unterscheiden sich für Regelungen für Residente und Nichtresidente, welche Freibeträge gibt es?

Die spanische Vermögensteuer wurde zum 01.01.2008 "ausgesetzt", indem der Steuersatz auf O reduziert wurde. Sie wurde dann im September 2011 für die Jahre 2011 und 2012 reaktiviert und schließlich die Erklärungsverpflichtung auch auf das Jahr 2013 verlängert. Die autonomen Regierungen erhielten jedoch das Recht, anderweitige Regelungen zu treffen. Die Balearen beschlossen die Wiederbelebung der Vermögensteuer im Dezember 2012 rückwirkend ab 2012. Mit anderen Worten: Während Residente auf dem Festland schon ab 2011 Vermögensteuer zu zahlen haben, besteht diese Verpflichtung für Residente der Balearen erst ab 2012.

Zu beachten ist allerdings, dass nach dem entsprechenden Steuergesetz der Balearen die Regelungen nur für solche Personen gelten, die ständig auf den Balearen wohnen, also für Residente. Nichtresidente werden nach dem allgemeinen spanischen Vermögensteuergesetz behandelt, d.h. Nichtresidente der Balearen haben ab 2011 Vermögensteuer zu zahlen.

Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen. Wird eine Immobilie über eine S.L. gehalten, unterliegt diese nicht der Verpflichtung zur Zahlung von Vermögensteuer. Streitig ist zur Zeit noch die Frage, ob der Gesellschafter einer S.L. auf seinen Geschäftsanteil Vermögensteuer zahlen muss. Überwiegend wird dies für den Fall bejaht, dass die Gesellschaft nicht gewerblich tätig ist (z.B. eine Immobilienbesitz-S.L.).

Der Freibetrag der Vermögensteuer beträgt 700.000 ? (bei Ehegatten für jeden der Ehegatten). Für Residente gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 300.000 ?. Bei einem um den Freibetrag bereinigten Vermögen von 167.129,45 ? beträgt der Steuersatz 0,2 %. Bei einem Vermögen von 10.695.996,06 ? und darüber hinaus beträgt sie 2,5 %.





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Datum: 11.02.2013 - 11:40 Uhr
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Bau & Immobilien


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