businesspress24.com - Skandal beim großen Vermögensverwalter. SEB/ SANTANDER gibt das Geld nicht zurück
 

Skandal beim großen Vermögensverwalter. SEB/ SANTANDER gibt das Geld nicht zurück

ID: 812953

Die Spanier haben eine ganz eigene Vorstellung von der Vertragstreue


(LifePR) - Sie geben den Kunden das Geld nicht zurück und finden das völlig in Ordnung. Betroffene können viel tun. Ein Beitrag der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Frau Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira.
Bei den großen Vermögensverwaltern zeichnet sich ein neuer Skandal ab. Die Santander Bank zahlt einen von der SEB Bank AG übernommen Verwaltungsvertrag nicht aus. Trotz Kündigung. Und das ist kein Einzelfall. Mehrere Betroffene beklagen das Geschäftsverhalten der Spanien-Bank.
Die Sache hätte so gut laufen können. Ein Ehepaar wollte den Lebensabend auf einem schönen Weingut in der Pfalz verbringen und verhandelte mit dem Winzer den Kauf. Das Geld lag bereit. Da sich die Verhandlungen in die Länge zogen, ließen sich die Eheleute auf Empfehlung des Kundenberaters der SEB Bank AG auf die Zeichnung eines Vermögensverwaltungsvertrags ein. Und wiesen darauf hin, dass sie das Geld, knapp EUR 2 Mio., demnächst für den Kauf des Weinguts benötigen und nichts verlieren wollen.
Der Berater empfahl die Anlagestrategie ,,Kapitalerhalt", das Geld werde mündelsicher investiert und die Bank garantiert die Ausfallsicherheit. Ein besseres Festgeld. Alles klar. Dachten sie. Und wollten das Geld zurück haben.
Daraus wurde, bis jetzt, nichts. Die Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG, die spanische Santander Bank als Zweigniederlassung der der Santander Consumer Bank AG, ignorierte die Kündigung und wollte nichts vom Kapitalerhalt wissen. Es habe Verluste gegeben und die müsse das Ehepaar tragen. ,,Ein Skandal," finden die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälte. Die Bank hat bis jetzt noch nicht einmal das Restgeld herausgegeben. Und das scheint nach der Einschätzung des BSZ e.V. Vertrauensanwalts Rechtsanwalts Matthias Gröpper System zu haben: ,,Das Ehepaar ging der Sache nach und berichtete, dass der Filialleiter der Santander gesagt hat, dass er den Grund für die Mauertaktik der Bank kenne und nicht darüber sprechen dürfe. Das sieht so aus, als wenn das kein Einzelfall ist."




Zudem ist die Vermögensverwaltung nach der Meinung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte dilettantisch gewesen. Das Geld wurde auch in offene Immobilienfonds investiert. 2009. ,,Die ganze Branche steckte spätestens seit 2005 in der Krise. Mehrere Fonds wurden geschlossen. Die Leute kamen nicht an ihr Geld. Dies vorausgeschickt ist es nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar, weshalb die Bank bei einem Vertrag, der kurzfristig gekündigt werden kann, so investiert. Und besonders pikant: Ein Teil der Gelder wurde in einen SEB-Fonds investiert, der schon geschlossen war." Und die Fonds werden nur dann geschlossen, wenn sie nicht genügend Geld für die Auszahlung der Anleger haben. Fragen über Fragen.
Zudem wurde nicht richtig über die Zuwendungen aufgeklärt. Die Bank hat Kopfgelder für die Vermittlung mehrerer Fonds kassiert. Und die Höhe nicht ausgewiesen. ,,Ein schwerer Fehler," sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Daraus folgt ein Interessenkonflikt und wenn die Bank nicht darauf hinweist, haftet sie.
Die Betroffenen haben mehrere Angriffslinien. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte kennen den Sachverhalt und vertreten mehrere Geschädigte. Mitte des Jahres rechnen die Hamburger Anlegeranwälten mit den ersten Gerichtsentscheidungen.
Es bestehen zahlreiche Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. ,,Santander Bank" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage führen.
bgks


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Datum: 11.02.2013 - 07:38 Uhr
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