WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG: Operatives Geschäft der WGF AG läuft weiter
(businesspress24) - (DGAP-Media / 19.12.2012 / 12:37)
Pressemitteilung
WGF AGüber Insolvenzplanverfahren sanieren
- Reibungslose Fortführung der Geschäfte kommt Anleihegläubigern zu Gute
- 'Kasse' der WGF an vorläufigen Sachwalterübertragen
- Wirtschaftsprüfer reduziert Jahresfehlbetrag 2011 auf 68,1 Mio. Euro
Düsseldorf, 19. Dezember 2012. Bernd Depping, seit acht Tagen
Sanierungsvorstand der WGF AG, hat angekündigt, dass das Unternehmenüber
ein Insolvenzplanverfahren saniert und fortgeführt werden soll.
'Wir werden in den kommenden Wochen einen Insolvenzplan ausarbeiten, der
die Sanierung des Unternehmens vorsieht , den Gläubigern eine Quotenzahlung
auf ihre Forderungen anbietet und diesen Plan den Gläubigern auf einer
Gläubigerversammlung nach Insolvenzordnung zur Abstimmung stellen', so
Depping.
Der Insolvenzplan entstammt der Idee nach der alten Vergleichsordnung und
muss die Gläubiger besser stellen als bei einer Zerschlagung des
Unternehmens.
'Die Substanz ist da', sagt Depping. 'Aktuell sind Werte des
Immobilienbestandes aufgrund des Insolvenzantrags unter Druck, daher wären
kurzfristig lediglich geringe Preise zu erzielen. Wir wollen jedoch nicht
unter Wert verkaufen, das kann nicht im Interesse der Gläubiger liegen', so
Depping weiter. 'Der Insolvenzplan verschafft uns die Chance, wieder zu
Marktpreisen veräußern zu können und so viele Vermögenswerte wie möglich im
Gläubigerinteresse zu sichern.'
'Je reibungsloser wir die Geschäfte der WGF fortführen können, desto mehr
können auch die Anleihegläubiger davon profitieren', erklärt Depping. 'Wir
stimmen derzeit mit dem Treuhänder und dem vorläufigen Sachwalter drei
aktuelle Projekte in Berlin, Hamburg und Essen ab. Ziel der WGF ist es,
diese Projekte im Gläubigerinteresse fertig zu stellen und neue Projekte
entwickeln zu können.'
Auf Wunsch des Vorstands der WGF AG werde 'die Kasse', also alle im
Unternehmen vorhandenen Geldmittel, auf den vom Gericht bestellten
vorläufigen Sachwalterübertragen. Folglich laufen alle Zahlungen aus dem
Gesellschaftsvermögenüber den vorläufigen Sachwalter. Damit dokumentiere
die WGF, wie ernsthaft die Sanierung angestrebt und die Interessen der
Gläubiger gewahrt würden.
Die Höhe der Quote, die WGF den Gläubigern anbieten wird, kann derzeit noch
nicht abgesehen werden. Es ist vorgesehen, die Gläubiger auch an den
zukünftigen Erträgen der verbundenen Unternehmen profitieren zu lassen.
Depping wird als Sanierungsvorstand die Erstellung des Insolvenzplans
verantworten und sich dabei mit dem vorläufigen Sachwalter abstimmen.
Depping weiter: 'Der Insolvenzplan wird inhaltlich komplex, deshalb muss
das vorhandene know how zur Verfügung stehen und wo immer möglich in die
Planerstellung eingebracht werden. Mit dem Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens wurde der Antrag auf die ,klassische' Eigenverwaltung
mit einem Sanierungsvorstand ,an Bord' gestellt, weil wir ausschließlich in
dieser Konstellation den Zugriff auf Tochtergesellschaften behalten.'
Sanierungskonzept sieht Fortführung vor, von der Gläubiger weiter
profitieren sollen
Der Insolvenzplan wird auch ein Sanierungskonzept beinhalten, mit dem die
WGF fortgeführt werden kann. Die WGF wird sich zunehmend aus dem bisherigen
Geschäft, dem Handel mit Immobilien, zurückziehen. Dies soll zum einen
durch den schonenden und auf der Zeitachse gestreckten Abverkauf der
Bestandsimmobilien erfolgen, den der Insolvenzplan ermöglicht. Ziel ist
es, daraus möglichst hohe Kaufpreise zu erzielen. Zum anderen soll
gleichzeitig die Projektentwicklung als künftiges Kerngeschäft weiter
ausgebaut werden.
'Die Fortführungslösung, die wir gerade erarbeiten, sieht darüber hinaus
vor, dass aus den Erlösen des erhaltungswürdigen Unternehmenskerns auch
zukünftig Leistungen an die Gläubiger fließen werden, um den zu erwartenden
insolvenzbedingten Ausfall zu kompensieren. Dies kann so nur unter dem
Institut der Eigenverwaltung gelingen', so Depping weiter.
Depping teilte darüber hinaus mit, dass die Wirtschaftsprüfer im Zuge der
vorbereitenden Arbeiten für das Sanierungskonzept 'einenÜbertragungsfehler
festgestellt' hätten. Der Jahresfehlbetrag 2011 falle somit um rund drei
Millionen Euro niedriger aus als ursprünglich testiert und betrage 68,1
Mio. Euro.
Anleihegläubiger sollen sich auf WGF-Homepage registrieren
Die Gläubiger der WGF AG wies Depping darauf hin, dass sie ihre Forderungen
erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle
anmelden könnten. Der entsprechende Beschluss werde vom zuständigen
Amtsgericht in Düsseldorf veröffentlicht.
'Die WGF kennt die Anleger nicht namentlich, kann bei anonym an den Börsen
gehandelten Papieren auch nicht die genaue Anzahl der Gläubiger kennen. Ich
bitte daher die Anleihegläubiger, sichüber die Homepage des Unternehmens
im eigenen Interesse zu registrieren. Wir können dann gezielterüber die
Eröffnung des Verfahrens informieren, die entsprechenden Formulare zur
Anmeldung der Forderung oder auch die Einladung zur Gläubigerversammlung
verschicken', erklärte der Sanierungsvorstand.
Depping begrüßte die Ankündigung einiger Anlegeranwälte, nach
Schuldverschreibungsgesetz einen gemeinsamen Vertreter zu wählen: 'Ein
professioneller Ansprechpartner, der die Interessen bündelt, spart
Ressourcen und erhöht die Effizienz bei der Ausarbeitung des
Insolvenzplans', so Depping. Der Sanierungsvorstand der WGF AG verwies
abschließend darauf, dass der Nominalwert der ausstehenden Anleihen rund
200 Millionen Euro betrage und 'keineswegsübertriebene 450 Millionen Euro
und mehr'.
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Datum: 19.12.2012 - 06:37 Uhr
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