Wohnungsvermittlung durch Makler: Wer zahlt die Provision?
Dr. Hetmeier Immobilien in Dortmund arbeitet nach dem Bestellerprinzip
In knapp einem Drittel der Fälle müssen bei Neuvermietungen Wohnungsmieter Provision an einen Immobilienmakler zahlen. Die Höhe der Provision ist im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt. Zulässig sind zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Namentlich in den begehrten citynahen Wohnanlagen prosperierender deutscher Großstädte sind es meist die Mieter, die den Makler zahlen. Hinzu kommt oft noch eine Sicherheitsleistung an den Vermieter. Diese kann bis zu drei Monatsmieten betragen. Das macht einen Wohnungswechsel für Mieter teuer. Ohnehin ziehen die Mieten in deutschen Großstädten derzeit kräftig an.

(businesspress24) - Hamburg hat vor einigen Wochen Abhilfe angekündigt. Im Bundesrat soll eine Gesetzesinitiative eingebracht werden, um die Position der Wohnungssuchenden zu verbessern. Kernstück der Hamburger Initiative soll die Einführung des sog. Bestellerprinzips sein. Wenn der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung seiner Wohnung beauftragt, soll er und nicht mehr der Mieter die Provision an den Makler entrichten.
„Im Grundsatz ist das eine vernünftige Sache. Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen“, meint Dr. Marita Hetmeier vom Dortmunder Maklerbüro Dr. Hetmeier Immobilien. „Ich erhalte schon jetzt in den meisten Fällen meine Vermittlungsprovision vom Vermieter. Wir haben in Dortmund nach wie vor einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. In vielen Lagen lässt sich die Maklerprovision nicht auf den Mieter abwälzen. Die Vermieter wissen das und akzeptieren, dass sie meine Provision aus ihrer eigenen Tasche zahlen müssen.“
Es gebe aber auch den umgekehrten Fall: „Ich habe zunehmend Anfragen von solventen Mietinteressenten, die in den bevorzugten Dortmunder Wohnlagen, etwa im Kreuzviertel oder im Klinikviertel eine schicke Altbauwohnung suchen und nicht die Zeit haben, sich selbst um die Wohnungssuche zu kümmern. In diesen Fällen fordere ich die Provision vom Mieter, wenn ich eine passende Wohnung für ihn finde und es zum Vertragsschluss kommt. Der Mieter hat mich bestellt. Er hat mit mir einen Maklervertrag abgeschlossen. Er muss mich deshalb auch bezahlen.“
Die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung kann nach Einschätzung von Dr. Hetmeier Immobilien dazu beitragen, den Wohnungsmarkt einfacher und transparenter zu machen. Deshalb sei der Vorschlag aus Hamburg erwägenswert. Eines könne die angekündigte Gesetzesinitiative allerdings nicht: „Den Mangel an preiswertem Wohnraum in den begehrten urbanen Wohnlagen wird das Bestellerprinzip nicht beheben.“
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Dr. Hetmeier Immobilien ist ein junges, schnell wachsendes Maklerunternehmen in Dortmund. Wir erbringen alle klassischen Maklerdienstleistungen. Wir vermitteln Ihnen Käufer oder Mieter für Ihre Immobilien, erbringen Beratungsdienstleistungen und übernehmen im Einzelfall auch die Verwaltung Ihrer Immobilie. Wenn Sie als Käufer oder Mieter eine Immobilie suchen, sind wir ebenfalls gerne behilflich. Unsere aktuellen Kauf- und Mietangebote finden Sie auf unserer website. Fragen Sie gerne auch nach weiteren Angeboten. Die Preise richten sich nach der in Anspruch genommenen Dienstleistung. Wichtig für Sie: Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar. Wenn Sie uns beauftragen, einen Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie zu vermitteln, zahlen Sie Maklerprovision nur und erst dann, wenn der Kaufvertrag oder Mietvertrag mit Ihrem Vertragspartner erfolgreich unter Dach und Fach ist. Wir bieten Ihnen umfassenden Service. Bei der Suche nach einem Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie setzen wir auf professionelles Marketing im Internet und in den Printmedien. Wir legen großen Wert auf aussagekräftige Exposés mit professionell fotografierten Lichtbildern Ihres Immobilienangebots. Wir besitzen in Dortmund ein größeres eigenes Immobilienportfolio und wissen, worauf es bei der Vermarktung von Immobilien ankommt. Auf meiner Internetseite finden Sie allgemeine Informationen zum Maklerbüro Dr. Hetmeier Immobilien und stets aktuelle Kauf- und Mietangebote. Schauen Sie mal rein...
Dr. Hetmeier Immobilien
Inhaberin:
Dr. Marita Hetmeier
Mallinckrodtstraße 62
44145 Dortmund
Tel.: 0231 - 39 59 311
Fax: 0231 - 39 59 312
mobil: 0151 12718768
Mail: info(at)hetmeier-immobilien.de
www.hetmeier-Immobilien.de
Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO vom 08.06.2009 erteilt durch die Stadt Dortmund
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Dortmund, Olpe 1, 44135 Dortmund
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Datum: 15.12.2012 - 15:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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