Deutsches Aktieninstitut e.V.: Reform des Beschlussmängelrechts
(businesspress24) - (DGAP-Media / 21.11.2012 / 12:53)
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Frankfurt am Main, 21. November 2012
Pressemitteilung
Deutsches Aktieninstitut fordert Reform des Beschlussmängelrechts
Auf einen Symosium des Deutschen Aktieninstituts zum Thema
'Anfechtungsrecht' forderte das geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr.
Christine Bortenlänger gestern in Frankfurt die Reform des
Anfechtungsrechts. Vor den gut 100 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft,
Justiz und Wissenschaft sagte sie: 'Ich denke nicht, dass wir uns mit der
aktuellen Situation zufrieden geben sollten. Die Geschlossenheit des
Gesellschaftsrechts und die weitere Eindämmung des Missbrauchspotentials
unter Wahrung des Minderheitenschutzes gebieten es, das
Beschlussmängelrecht grundlegend zu reformieren.'
Das Beschlussmängelrecht, das den Aktionären u.a. das Recht einräumt,
Gesetzes- und Satzungsverstöße bei Hauptversammlungsbeschlüssen
anzufechten, wurde in der Vergangenheit von sogenannten räuberischen
Aktionären zu Lasten der Unternehmen und Mitaktionären häufig missbraucht.
Die letzten Reformen des Aktienrechts scheinen das Missbrauchspotential
zwar abgemildert zu haben, doch bedarf es weiterer Schritte, um die
Situation weiter zu verbessern. So sollte die Kontrollfunktion des
Anfechtungsrechts in Bezug auf besonders schwere Beschlussmängel
beibehalten werden. Die Möglichkeit der Anfechtung einfacher
Beschlussmängel sollte hingegen weiter reduziert werden. Keinesfalls dürfen
den Aktionäre, die das Anfechtungsrecht zur Gewinnung eigener Vorteile
ausnutzen wollen, neue Spielräume gewährt werden.
Auf dem Symposium wurde deutlich, dass das Beschlussmängelrecht, dessen
letzte grundlegende Reform bald 50 Jahre zurückliegt, nicht nur in die
Jahre gekommen, sondern auch durch die zurückliegenden Einzeländerungen in
Schieflage geraten ist. Dr. Florian Drinhausen von der Rechtsanwaltskanzlei
Linklaters verdeutlichte in seinem Einführungsreferat die Komplexität des
Rechtsregimes. Entscheidend sei daher, das Beschlussmängelrecht jetzt neu
auszutarieren, forderte Professor Mathias Habersack von der
Ludwig-Maximilians-Universität München. Er verwies in diesem Zusammenhang
auf den Vorschlag des Arbeitskreises Beschlussmängelrecht aus dem Jahr
2008, der das Beschlussmängelrecht vom Kopf wieder auf die Beine stellen
würde.
Auch Eberhard Stilz, Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, trat für
eine grundlegende Reform des Beschlussmängelrechts ein. Man solle, so Stilz
die aktuell anfechtungsarme Zeit für die Entwicklung eines stimmigen,
geradlinigen Beschlussmängelrechts nutzen.
In der abschließenden Podiumsdiskussion hinterfragte Professor Ulrich
Seibert vom Bundesministerium der Justiz das Ansinnen einer umfassenden
Reform. Statt einer grundlegenden Reform, deren Abstimmungprozess demÖffnen der Büchse der Pandorra gleichkommen könne, plädierte er dafür, das
Beschlussmängelrecht bei Bedarf weiter in kleinen Schritten zu reformieren.
Dieser Vorschlag wurde aber von den anderen Podiumsteilnehmern mit Skepsis
aufgenommen. Haben doch gerade die letzten Einzeländerungen des
Beschlussmängelrechts die Unausgewogenheit des Anfechtungsrechts im
Verhältnis von Minderheitenschutz und Unternehmensinteresse verschärft.
Eine mit Bedacht ausgeführte, grundlegende Reform des Beschlussmängelrechts
ist deshalb das Gebot der Stunde.
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: Deutsches Aktieninstitut e.V.
Schlagwort(e): Recht
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194206 21.11.2012
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