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GTÜ: Nebel und Schmuddelwetter - Sicher durch die dunkle Jahreszeit

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GTÜ: Nebel und Schmuddelwetter - Sicher durch die dunkle Jahreszeit


(businesspress24) - (ddp direct) Dichter Neben hat in den letzten Tagen zu mehreren schweren Unfällen geführt. Häufigste Ursache war falsches Verhalten der Autofahrer. Doch was tun, wenn plötzlich die Sicht weg ist? Die Experten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung geben Tipps, wie man auch bei dicker Waschküche und Schmuddelwetter sicher ans Ziel kommt.

Wenn Nebelschwaden über die Fahrbahn wabern und das Laub die Straße zu einem rutschigen Teppich verwandelt, ist noch mehr Vor- und Rücksicht im Straßenverkehr gefragt. Die dunkle Jahreszeit birgt erhebliche Gefahren. Hat sich der Herbstnebel über die Straßen gelegt, ist es besonders wichtig, gut gesehen zu werden. ?Wer in der Dämmerung, im Nebel oder Nieselregen nicht mit der entsprechenden Beleuchtung am Fahrzeug unterwegs ist, gefährdet sich und andere?, konstatieren die GTÜ-Experten.

Deshalb gilt bei dicker Waschküche: Geschwindigkeit reduzieren, Licht einschalten und genügend Abstand zum Vordermann halten. Das Fahren mit Tagfahrlicht reicht nicht aus. Bei Nebel auf keinen Fall mit Fernlicht fahren. Die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht der aufgeblendeten Scheinwerfer stärker, die Sicht wird dadurch schlechter. Die Nebelschlussleuchten dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Das entspricht dem Abstand zwischen zwei Seitenpfosten auf der Autobahn.

Bei Kindern auf helle Kleidung achten
Besondere Gefahren drohen Kindern in den nebeligen Frühstunden auf dem Schulweg. Hier sollten die Eltern auf helle Kleidung mit vielen Reflektorflächen achten. Gefährlich sind die Dämmerstunden auch für Senioren, die sich viel zu oft dunkel kleiden. ?Es muss nicht immer der dunkle Regenmantel sein, es gibt auch attraktive helle Kleidungsstücke für Senioren?, so die GTÜ-Empfehlung. Die Stuttgarter Sachverständigenorganisation rät zu Applikationen an Mantel, Jacke oder Hose aus reflektierenden Materialien.

Bei schlechter Sicht auch am Tag Licht einschalten




Grundsätzlich gilt im Herbst: langsam und vorausschauend fahren. Auch wenn Sie es für nicht erforderlich halten, schalten Sie frühzeitig das Abblendlicht ein. Bei schlechter Sicht sollten Sie auch tagsüber das Licht einschalten. Dabei gilt die Regel: Licht an immer dann, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Wer dies nicht befolgt, trägt im Falle eines Unfalls eine Mitschuld und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners übernimmt bei einem Unfall wegen mangelnder Beleuchtung nur einen Teil der Kosten, warnt die GTÜ.

Kleine ?Gucklöcher? sind ein Sicherheitsrisiko
Doch nicht nur gesehen werden, auch das selber Sehen ist in der dunklen Jahreszeit wichtig. Beschlagene oder vom Frühreif vereiste Fensterscheiben sollten Sie vor Fahrtantritt vollständig frei kratzen. Kleine ?Gucklöcher? sind ein Sicherheitsrisiko und sorgen für einen großen ?toten Winkel?; besonders in Kurven. Um wirklich gut gesehen zu werden und zu sehen, müssen die Scheinwerfergläser sauber sein. Reinigen Sie diese daher regelmäßig und gründlich.

Laub verwandelt Straßen in Rutschbahnen
Obwohl es noch selten Glatteis gibt, werden manche Straßen in diesen Wochen zu unberechenbaren Rutschbahnen. Ursache ist das Herbstlaub in Verbindung mit Nässe. Generell heißt daher die Devise auf herbstlich-feuchten Straßen: Runter vom Gas und Abstand halten.

Gefährlich sind in den frühen Morgenstunden Brücken und schattige Fahrbahnabschnitte. Hier besteht durch den Nachtfrost Rutschgefahr. Daher sollten Sie auf diesen Strecken besonders vorsichtig unterwegs sein und schnelle Lenkmanöver oder ruckartiges Bremsen vermeiden.

Stuttgart, den 21. November 2012

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=== Fahren bei Nebel (Bild) ===

Laub auf den Straßen und dicker Nebel setzen den Autofahrern im Herbst zu.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.

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Datum: 21.11.2012 - 03:35 Uhr
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