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Alternative Streitbeilegung: Reden statt Klagen

ID: 759532

Bundesministerin Aigner: "Von effektiven Methoden der Streitbeilegung profitieren Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen"


(LifePR) - Das Bundesverbraucherministerium setzt sich für eine Ausweitung alternativer Streitbeilegungsverfahren ein, damit Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen in Zukunft noch rascher und unbürokratischer gelöst werden. "Alle Verbraucher müssen die Chance haben, ihre Rechte durchzusetzen - so schnell und so unbürokratisch wie möglich. Dabei ist die außergerichtliche Streitschlichtung als moderierter Interessenausgleich ein wichtiges Instrument unserer Verbraucherpolitik", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Das Modell der unabhängigen Schlichtung als effektives Mittel der Rechtsdurchsetzung habe sich für Verbraucher und Unternehmen bewährt, Mit der Veranstaltung "Alternative Streitbeilegung - Reden statt Klagen" bietet das BMELV am 8. und 9. November in Berlin eine Plattform für den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu alternativen Streitbeilegungsverfahren.
Das Bundesverbraucherministerium war in den vergangenen Jahren maßgeblich daran beteiligt, dass in vielen Branchen erfolgreiche Schlichtungsverfahren etabliert wurden.
Einige Beispiele:
- Seit dem 1. Dezember 2009 existiert die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) als unabhängige Einrichtung von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums wurde 2009 durch das Fahrgastrechtegesetz die rechtliche Grundlage für die Arbeit der söp gelegt. Das Bundesverbraucherministerium hatte von 2004 bis 2009 das Modellprojekt "Schlichtungsstelle Mobilität" des Verkehrsclub Deutschland finanziert.
- Seit dem 1. November 2011 bietet die "Schlichtungsstelle Energie" Verbrauchern die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, etwa bei Streitigkeiten zwischen Energieversorger und Kunde über Anbieterwechsel, Bonus- oder Abschlagszahlungen.
- Der Versicherungsombudsmann klärt seit 2001 neutral und unabhängig Meinungsverschiedenheiten von Versicherungsunternehmen und ihren Kunden. Er kann gegen die Unternehmen verbindliche Entscheidungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro aussprechen.




- Am 4. Juli 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem eine Regelung für die Streitschlichtung im Luftverkehr auf den Weg gebracht wird. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können sich Fluggäste zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit den Airlines an staatlich anerkannte, privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen wenden.
"Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen ist es unser Ziel, dieses wichtige Zukunftsfeld jetzt weiter auszubauen und eine breitere Anwendung und Akzeptanz der außergerichtlichen Streitbeilegung herbeizuführen", so Bundesministerin Aigner. Das Fundament dazu liefern zwei Initiativen der Europäischen Kommission: Mit den Vorschlägen für eine "Richtlinie über alternative Streitbeilegung" sowie eine "Verordnung über Online-Streitbeilegung" setzt sich die Europäische Kommission für einen flächendeckenden Ausbau der Schlichtungsverfahren in Europa ein. Darüber hinaus sehen die Kommissionsvorschläge die Etablierung verbindlicher Qualitätsstandards vor. Aigner: "Auf dieser Basis müssen wir die außergerichtliche Schlichtung zu einem festen Bestandteil des Wirtschaftslebens machen."
Nach Erhebungen des EU-Verbraucherbarometers hatte im Jahr 2010 jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, etwa bei Fragen rund um Garantie oder Gewährleistung. Dennoch scheuen viele Verbraucher eine rechtliche Auseinandersetzung, nicht zuletzt wegen der unklaren Erfolgsaussichten und des damit verbundenen Kostenrisikos. Schlichtungsverfahren können eine kostengünstige und unbürokratische Alternative gegenüber langwierigen Gerichtsverfahren darstellen. Auch immer mehr Unternehmen erkennen, wie wichtig es ist, zufriedene Kunden zu haben und entstehende Probleme mit den Kunden möglichst einvernehmlich zu lösen. Allerdings ist die außergerichtliche Streitbeilegung noch nicht in allen Branchen und Regionen möglich.
Weitere Informationen unter:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Markt-Recht/SchlichtenStattKlagen.html


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Datum: 09.11.2012 - 05:06 Uhr
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