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Personalberater Ljobpoint: Der Angestellte ist kein Sklave

ID: 741447

Eine Privatmail aus dem Büro, ein Telefonat mit dem Freund, ein paar Surfminuten im Internet: Was nach einem harmlosen Vergnügen klingt, kann Grund für eine Abmahnung sein. Einige Firmen plustern sich zu Tugendwächtern auf, wenn Mitarbeiter Privates und Dienstliches miteinander verquicken. Die Empörung beschränkt sich aber darauf, dass Privates in die Firma eindringt. Den umgekehrten Fall, dass Dienstliches das Privatleben der Mitarbeiter entert, halten sie für selbstverständlich.


(businesspress24) - Eine Privatmail aus dem Büro, ein Telefonat mit dem Freund, ein paar Surfminuten im Internet: Was nach einem harmlosen Vergnügen klingt, kann Grund für eine Abmahnung sein. Einige Firmen plustern sich zu Tugendwächtern auf, wenn Mitarbeiter Privates und Dienstliches miteinander verquicken. Die Empörung beschränkt sich aber darauf, dass Privates in die Firma eindringt. Den umgekehrten Fall, dass Dienstliches das Privatleben der Mitarbeiter entert, halten sie für selbstverständlich.
Dieselben Firmen, die ungeniert Mails in die Freizeit ihrer Mitarbeiter weiterleiten, deren Chefs per SMS bis in die Schlafzimmer vordringen, geben sich empört, wenn der Mitarbeiter ein paar Minuten im Internet surft. Warum stellen sie an ihre Mitarbeiter nicht geringere Anforderungen als an sich selbst, wie Ebner-Eschenbach es fordert, sondern größere? Wenn sich eine Firma erdreistet, ihre Arbeit über den Damm des Privatlebens ihrer Mitarbeiter hinwegfluten zu lassen, darf sie sich nicht beschweren, wenn das Private den umgekehrten Weg nimmt.
Außerdem: Welche Rolle spielt es eigentlich, ob jemand ein paar private Dinge erledigt, solange er volle Leistung bringt? Doch gerade Firmen, die das Privatleben ihrer Mitarbeiter verletzen, fahren bei privaten Abstechern am Arbeitsplatz gern große Geschütze auf, bis zur Kündigung. Das sollten Sie nicht riskieren, denn die Arbeitsgerichte urteilen nicht nach moralischen, sondern nur nach juristischen Maßstäben. Sonst würde manche Kündigung in »Privatangelegenheiten« dem Arbeitgeber krachend auf die Füße fallen. Umgekehrt denke ich: Je mehr eine Firma die Freizeit ihrer Mitarbeiter respektiert, desto eher hat sie moralisch Anspruch darauf, dass Mitarbeiter sich in der Dienstzeit auf Dienstliches beschränken.




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Datum: 13.10.2012 - 14:03 Uhr
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