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Video-Testament in Deutschland unzulässig

ID: 728051

Tipps zum richtigen Erben und Vererben


(LifePR) - Ohne Testament wird der Nachlass durch die gesetzliche Erbfolge verteilt. Nachteil dabei ist, dass modernere Lebensumstände außer Acht bleiben und Lebensgefährten sowie Freunde leer ausgehen. Dazu gibt es wichtige Richtlinien für ein gültiges Testament, insbesondere für die Form des letzten Willens.
Sein eigenes Vermögen über ein Video zu verteilen, kann für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit sein, den wichtigen Menschen auf eine besondere Art Lebewohl zu sagen. Aber damit der letzte Wille auch rechtsgültig ist, benötigt man auf jeden Fall noch ein entweder handschriftliches oder ein notariell beglaubigtes Testament. Das unabhängige Verbraucherportal www.finanzcheck.com informiert jetzt mit dem neuen Ratgeber "So geht der letzte Wille auch in Erfüllung" über die wichtigsten Richtlinien und Gesetzgebungen rund um das Thema Erbe.
Freibeträge und Erbschaftssteuer
Damit das Erbe auch zum größten Teil an die gewünschten Personen geht und nicht der Hauptteil durch Steuern aufgefressen wird, sollte man sich unbedingt auch über die angemessene Verteilung des Hab und Guts Gedanken machen. So kann man beispielsweise Freibeträge gut ausnutzen, wenn man die vererbten Beträge auf mehrere Personen verteilt.
Gesetzliche Erbfolge
Hat man es vor dem Tod nicht geschafft, den letzten Willen festzuhalten, wird die Erbregelung vom Gesetzgeber vorgegeben. Als gesetzliche Erben gelten nur Personen, mit denen man auch in irgendeiner Weise Vorfahren teilt, also auch keine angeheirateten Verwandten. Somit werden unverheiratete Partner oder auch gute Freunde durch den Gesetzgeber vollkommen ignoriert und erhalten kein Erbstück aus dem Nachlass.
Wie genau die Erbfolge nach deutschem Erbrecht funktioniert und wie man ein gültiges Testament verfasst, sowie Informationen über Höhe und effektive Ausnutzung von Erbschaftssteuer und Freibeträgen erfahren Sie unter: http://www.finanzcheck.com/index.php?richtig-erben-und-vererben






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Datum: 24.09.2012 - 07:32 Uhr
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