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Dr. Walter GmbH: Die Absicherung von Studenten, Doktoranden und Gastwissenschaftlern aus dem Ausland

ID: 723778


(businesspress24) - (DGAP-Media / 18.09.2012 / 12:46)

Neunkirchen - Kurz vor Semesterbeginn stellt sich wieder für viele
ausländische Studenten, Doktoranden und Gastwissenschaftler die Frage nach
dem richtigen Versicherungsschutz für ihren Deutschland-Aufenthalt. Wenn
sie zum Studieren oder Forschen nach Deutschland kommen, sind sie
verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen, die vielfältige
Anforderungen erfüllen muss. Sie erhalten dazu zwar von den Botschaften,
Konsulaten und Ausländerbehörden Auskünfte, müssen sich jedoch selbst um
eine adäquate Versicherung kümmern und sind auf qualifizierte Beratung
angewiesen.

Die Absicherung ausländischer Studierender und Lehrender ist die Domain
einiger spezialisierter Versicherungsvermittler. Diese wissen, dass der
Aufenthaltsstatus, das Herkunftsland, die Aufenthaltsdauer und viele
weitere Faktoren für die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher
Krankenversicherung zu beachten sind und beraten entsprechend. Die Dr.
Walter GmbH mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid ist einer dieser Experten
und beschreibt im Folgenden einige Standardsituationen.

Mit Beginn eines Vollstudiums können die meisten Studenten aus dem Ausland
genau wie Studenten aus Deutschland in eine gesetzliche Krankenversicherung
eintreten. Wenn die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Kasse besteht, sollte sie unbedingt genutzt werden, da für nur rund 75 Euro
monatlich ein guter Leistungsumfang besteht.

Wenn das Vollstudium noch nicht begonnen hat, entweder weil die Studenten
früher eingereist sind, um eine Wohnung zu finden, oder weil sie
Sprachkurse belegen, um die Studienzulassung für Deutschland zu erlangen,
können sie sich noch nicht gesetzlich versichern. Manchmal sind die Gäste
aus dem Ausland während Vorbereitungskursen schon an der Universität
teileingeschrieben und im Besitz eines Studentenausweises, trotzdem haben




sie in der Regel noch keine Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer
gesetzlichen Kasse. Die angehenden Studenten benötigen für dieseÜbergangszeit eine private Absicherung. Wenn nur einige Tage zuüberbrücken
sind, reicht eine Reisekrankenversicherung, für längere Zeiträume wird eine
sogenannte Sprachschüler-Versicherung benötigt.

Eine Sonderregelung gilt für Studierende, dieälter als 30 Jahre oder
bereits länger als 14 Fachsemester an der Universität immatrikuliert sind.
Diese können nichtüber den gesetzlichen Studententarif versichert werden
und brauchen eine private Absicherung. Manche Studenten kommenüber
internationale Förder- und Austauschprogramme nach Deutschland. Je nach
Programm erfolgt eine Versicherung entweder direktüber die Universität und
wird auch von dieser abgeschlossen und bezahlt oder der Student muss sich
selber um seinen Versicherungsschutz kümmern.

Diffizil ist auch die Absicherung von Doktoranden: Manche Doktoranden haben
einen Arbeitsvertrag als Assistent, unterliegen damit der gesetzlichen
Sozialversicherungspflicht und werdenüber die Universität oder einen
anderen Arbeitgeber gesetzlich versichert. Andere Akademiker sind an
Verträge aus der Heimat gebunden und auf Grund eines Förderprogramms oder
eines anderen internationalen Abkommens vorübergehend in Deutschland. Diese
Doktoranden sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und können
auch nicht gesetzlich versichert werden. Unterschiedliche Regelungen gelten
auch für Doktoranden aus EU- und Nicht-EU-Ländern. Die Frage ob eine
gesetzliche oder eine private Absicherung notwendig ist, kann daher für
Doktoranden oft nur im Einzelfall geklärt werden.

Die Beispiele verdeutlichen, wie wichtig eine intensive Beratung am besten
schon vor der Einreise nach Deutschland ist. Auskünfte erteilen die
Auslands-Informationsstellen der jeweiligen Universitäten sowie die auf
ausländische Studierende spezialisierten Versicherungsvermittler MAWISTA,
Care Concept und Dr. Walter.

Die Dr. Walter GmbH berät und versichert seitüber 50 Jahren ausländische
Studenten, Doktoranden und Gastwissenschaftler. Mit EDUCARE24 bietet das
Unternehmen eine private Absicherung für Einzelpersonen an, die den
Anforderungen von Ausländerämtern und Universitäten entspricht. Für eine
gesetzliche Absicherung kooperiert Dr. Walter mit der DAK-Gesundheit und
hilft bei der Beantragung der Mitgliedschaft.Über Dr. Walter
Die Dr. Walter GmbH berät Firmen, Organisationen und Privatpersonen bei der
Absicherung
privater und geschäftlicher Reisen und Auslandsaufenthalte. Als
Versicherungsmakler mit Sitz in
Neunkirchen-Seelscheid betreut Dr. Walter jährlichüber 50.000 Reisende
weltweit. Im Jahr
2009 feierte das Unternehmen sein 50-jähriges Firmenjubiläum. Die
Kernkompetenz der Dr.
Walter GmbH liegt in der Entwicklung und Vermittlung von maßgeschneiderten
Versicherungskonzepten.
www.dr-walter.com

Ansprechpartner für Presse- undÖffentlichkeitsarbeit:
Cordula Walter-Bolhöfer
Dr. Walter GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: 02247 / 91 94-78
Telefax: 02247 / 91 94-82
cwalter(at)dr-walter.com
www.dr-walter.com


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Emittent/Herausgeber: Dr. Walter GmbH
Schlagwort(e): Finanzen

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Datum: 18.09.2012 - 06:46 Uhr
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