bb sozietät Studie: Neue Insolvenzordnung steigert Handlungsspielraum für Krisenunternehmen
(businesspress24) - (DGAP-Media / 14.09.2012 / 12:02)
bb sozietät Studie: Neue Insolvenzordnung steigert Handlungsspielraum für
Krisenunternehmen
- ESUG hat Praxistest bestanden und stärkt Gläubigereinfluss
- Hürde ist fehlendes Know-how bei Richtern und Beratern
Düsseldorf, 14. September 2012. Die im März 2012 in Kraft getretene Reform
des Insolvenzrechts wird den Einfluss von Gläubigern auf Insolvenzverfahren
stärken und den Unternehmen mehr Handlungsspielraum bei der Sanierung
bringen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der auf Insolvenzrecht
spezialisierten Kanzlei bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp, des
Insolvenzrechtinstituts DIAI und des IBWF-Instituts zum 'Gesetz zur
weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)'. An der
Umfrage beteiligten sich 90 Gläubiger, Insolvenzverwalter, Richter,
Investoren und Berater mit Erfahrungen aus 1029 Insolvenzverfahren des
vergangenen Jahres.
Eine Dreiviertelmehrheit erwartet, dass es in Zukunft weniger Liquidations-
und mehr Insolvenzplanverfahren gibt. Aufwind erhalten auch die neuen
Möglichkeiten der Insolvenzordnung: 40 Prozent der Befragten meinen, dass
die vorläufige Eigenverwaltung sehr häufig eingesetzt wird. Vom
Schutzschirmverfahren erwarten das 27 Prozent. Dagegen wird der
Debt-to-Equity-Swap, die Umwandlung von Gläubigerforderungen in
Unternehmensanteile, weiterhin ein Schattendasein führen.
Chancen von Krisenunternehmen steigen
Für ein Krisenunternehmen bietet das ESUG deutliche Vorteile: Die Chancen
für eine erfolgreiche Sanierung (59 %), die Planungssicherheit des
Schuldners (59 %) und die Handlungsspielräume bei der Sanierung (62 %)
werden nach Expertenmeinung steigen. Als größtes Hindernis für die
gesetzgeberisch gewollte Ausweitung des Insolvenzplanverfahrens werden die
fehlende Liquidität zur Erstellung eines Insolvenzplans (63 %), das
fehlende Know-how bei Beratern (43 %) und Gerichten (48 %) sowie die
negativen Vorgaben durch das Arbeits- und Sozialrecht (40 %) angesehen. Das
Insolvenzplanverfahren soll Gläubigern höhere und schnellere Auszahlungen
sowie mehr Mitbestimmungsrechte sichern gegenüber einer Liquidation.
Handlungsbedarf für Gesetzgeber
Nach Ansicht eines der führenden Insolvenzrechtlers, Prof. Dr. Hans
Haarmeyer (DIAI), gibt es weiteren Regelungsbedarf: 'Das ESUG ist mit
seinem Grundsatz der Stärkung der Gläubigerrechte in der Praxis angekommen.
Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren haben den ersten Praxistest
erfüllt, allerdings werden noch nicht die sich damit verbindenden erhöhten
Anforderungen für das Antragsverfahren beachtet', so Haarmeyer.
In den vergangenen drei Jahren summierten sich die Forderungen der
Gläubiger gegenüber insolventen Unternehmen auf 119 Milliarden Euro. Die
Professionalisierung der Verfahrensbeteiligten ist demnach eine berechtigte
Forderung. Das Schutzschirmverfahren und die vorläufige Eigenverwaltung,
das die Einsetzung eines Sachwalters und die Sanierung in Eigenregie
ermöglichen (also Sanierung ohne Insolvenzverwalter), sind nach Ansicht
jedes zweiten Experten vielen noch unbekannt undüberfordern die
Beteiligten. Drei Viertel der Befragten halten deshalb die Einsetzung eines
Chief Restructuring Officer (CRO) für notwendig, der das vorhandene
Management in einer Sanierung unterstützt.
'Das neue Recht ist komplex und die Vorbereitung einer Eigenverwaltung
kompliziert. Die Fehlerquote bei der Antragstellung ist enorm hoch, die
meisten bislang gestellten Anträge waren aus formellen Gründen unzulässig.
Nur bei sorgfältiger Vorbereitung und ausreichendem zeitlichen Vorlauf ist
deshalb die erfolgreiche Durchführung einer Planinsolvenz in
Eigenverwaltung gewährleistet', erklärt der Experte für derartige Verfahren
Rechtsanwalt Robert Buchalik von der bb [sozietät].
Sanierungserfahrung ist wichtiges Kriterium für Verwalterauswahl
Die Auswahlkriterien des Insolvenzverwalters/Sachwalters werden von den
Berufsgruppen sehr differenziert beurteilt. Alle Gruppen erwarten den
Nachweisüber die Sanierungserfahrung (69 %) sowieüber erfolgreiche
Verfahren (53 %). Für den Insolvenzverwalter sind die Kanzleigröße sowie
die Bekanntheit zwischen dem Verwalter und dem Großgläubiger
ausschlaggebend. Dem Berater ist die Ortsnähe wichtig.
Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof sieht weiteren
Handlungsbedarf: 'Nach dem Ergebnis der Umfrage ist aus richterlicher Sicht
die Unabhängigkeit und die Unbestechlichkeit der Verwalter weiterhin das
wichtigste Kriterium für deren Bestellung. ImÜbrigen fühlen sich viele der
befragten Richter durch das Gesetzüberfordert, sodass hinsichtlich der
Anwendung große Unsicherheit herrscht.' Immerhin die Hälfte der Experten
benennen fehlendes Know-how bei Insolvenzrichtern als Hürde für
erfolgreiche Insolvenzplanverfahren.
Veränderung des Insolvenzverwaltermarktes
Insolvenzverwalter erwarten durch das ESUG eine Konsolidierung der Zahl der
Insolvenzverwalter und zeigen hohe Bereitschaft, ihre bisherige Tätigkeit
auch neu auszurichten. Insbesondere die Sachwaltertätigkeit sowie die
Beratung im Vorfeld nebst einer Kooperation mit Wirtschaftsprüfern, Steuer-
und Unternehmensberatern wird deutlich erkennbar.
'Interessant wird die tatsächliche Entwicklung sein. Sind die Ergebnisse
der Eigenverwaltung mit Sachwalter besser als die Sanierungsergebnisse der
Insolvenzverwalter, dann wird der Markt schrumpfen. Der Sachwalter ist aber
nur der Kopilot, der nicht ans Steuer darf. Saniert wird aber letztlich
nicht durch Rat, sondern durch Tat. Ein Insolvenzverwalter muss sich also
auch gutüberlegen, ob eine Sachwaltung seinem Ruf als 'Macher' nützt', so
Insolvenzverwalter Michael Pluta.
Die Umfrage mit allen Ergebnissen steht unter http://www.bb-soz.de zum
Download. Weiterhin wird die Studie auf dem 1. Deutschen Gläubigerkongress
am 20. September 2012 in Köln vorgestellt.
Kontakt
Markus Haase
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 211 828 977 168
Email: markus.haase(at)bb-soz.deÜber bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp
Die bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp ist eine wirtschaftsrechtlich
ausgerichtete und bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei für den
Mittelstand an den Standorten Düsseldorf und Frankfurt am Main. Die bb
[sozietät] Buchalik Brömmekamp betreut und berät inhabergeführte und nicht
inhabergeführte Unternehmen, Gesellschafter, Investoren,
Insolvenzverwalter, Finanzinstitute und börsennotierte
Kapitalgesellschaften. Die Rechtsanwälte verfügenüber langjährige
Erfahrungen in den Bereichen Bank- und Finanzierungsrecht, Handels- und
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, M&A sowie Insolvenz- und
Sanierungsrecht. Gegründet wurde die bb [sozietät] 2003 von den
Seniorpartnern Robert Buchalik und Dr. Utz Brömmekamp.
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Datum: 14.09.2012 - 06:02 Uhr
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