DAB Bank / Accessio Urteil: Euro am Sonntag berichtet mit Erläuterungen von KAP Rechtsanwälte
Eine der großen deutschen Finanz-Wochenzeitungen - “€uro am Sonntag” - berichtete in der 34. Ausgabe über das Verfahren der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte gegen die DAB Bank in Zusammenhang mit deren Kooperation mit dem inzwischen insolventen Wertpapierhandelshaus Accessio (ehemals Driver & Bengsch), verhandelt vor dem OLG München (KAP Rechtsanwälte berichteten bereits).

(businesspress24) - München - Eine der großen deutschen Finanz-Wochenzeitungen - “€uro am Sonntag” - berichtete in der 34. Ausgabe über das Verfahren der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte gegen die DAB Bank in Zusammenhang mit deren Kooperation mit dem inzwischen insolventen Wertpapierhandelshaus Accessio (ehemals Driver & Bengsch), verhandelt vor dem OLG München (KAP Rechtsanwälte berichteten bereits).
In dem Artikel wird erneut über die fragwürdige Vorgehensweise der Telefonverkäufer der Accessio AG berichtet. Den Anlegern wurden insbesondere Teilschuldverschreibungen mit ungenügender Beratungsleistung und unterlassener Aufklärung über die damit verbundenen Risiken durch die Accessio AG verkauft. Das von Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München, erstrittene Urteil (Az. 5 U 3242/11) des OLG München ist wegweisend und ein Etappensieg für die geschädigten Anleger in weiteren Verfahren gegen die DAB Bank.
Rechtsanwalt Thorsten Krause, der seit vielen Jahren geschädigte Anleger der Accessio AG vertritt, erläutert: “Das OLG München geht davon aus, dass die DAB Bank durch die Zusammenarbeit mit Accessio bewusst beratungsbedürftige Kunden akquirieren wollte.” Da die DAB Bank keine Beratung anbietet, hat sie nach seiner Ansicht die Accessio als Dienstleister beauftragt, Kunden und Aufträge für Sie zu generieren. Aus diesem Grund muss sich “die DAB Bank so behandeln lassen, als wären die Mitarbeiter der Accessio eigene Telefonisten der DAB Bank” meint Rechtsanwalt Thorsten Krause, so dass die Bank nach seiner Ansicht in die Haftung genommen werden kann.
Den vollständigen Artikel finden Sie in der 34. Ausgabe "€uro am Sonntag" vom 25.08.-31.08.2012.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.
Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u.a. schiffsfonds, Solarfonds und Immobiliebfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
Eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München, PR 1069
Datum: 10.09.2012 - 07:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 717679
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Susanne Märte
Stadt:
München
Telefon: 089 4161 72750
Kategorie:
Finanzwesen
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 91 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DAB Bank / Accessio Urteil: Euro am Sonntag berichtet mit Erläuterungen von KAP Rechtsanwälte
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).