businesspress24.com - DAV: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel
 

DAV: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel

ID: 712901


(LifePR) - Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Ankauf von Steuer-CDs warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor diesem Vorgehen. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Eintreibung hinterzogener Steuern ist zwar in allen Ländern ein berechtigtes Anliegen des Staates und der Allgemeinheit. Der Staat dürfe sich aber nicht selbst krimineller Mittel bedienen.
Der deutsche Staat darf auch bei der Verfolgung des legitimen Ziels, Steuerhinterziehung zu verhindern und hinterzogene Steuern einzutreiben, nicht nach dem Grundsatz "Der Zweck heiligt die Mittel" verfahren. Vielmehr hat er auch hierbei die durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen zu beachten. Daher bedenklich ist der Ankauf illegal beschaffter Daten von Bankkunden durch deutsche Behörde. Das heimliche und widerrechtliche Kopieren entsprechender Daten stellt nach schweizerischem wie nach deutschem Recht eine Straftat dar. Der Kauf von Diebesgut ist nach dem Recht beider Staaten strafbare Hehlerei. Experten verweisen aber darauf, dass geklaute Daten kein "Diebesgut" seien, weil sie keine "körperlichen Sachen" darstellen. Das ist eine Unterscheidung, die wohl weder der deutsche noch der schweizerische Gesetzgeber bei Erlass des Strafgesetzbuches bedacht hat.
"Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch auf der gleichen Schiene wie der Dieb", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident.
Kaufe der Staat unbefugt beschaffte Daten, falle die Widerrechtlichkeit auf ihn zurück. Zudem setze er objektiv einen Anreiz zur neuerlichen Begehung derartiger Straftaten. Dies führe zum Verlust an Glaubwürdigkeit und zur Erosion des Rechtsbewusstseins.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  CLLB Rechtsanwälte informieren: Offene Immobilienfonds – Anleger setzen gerichtlich Schadensersatzansprüche durch
Offene Immobilienfonds - Anleger setzen gerichtlich Schadensersatzansprüche durch.
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 03.09.2012 - 09:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 712901
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 45 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DAV: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 125


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.