Noerr LLP: Neues Verbraucherinformationsgesetz nimmt erstmals gesamte Konsumgüterindustrie in den Fokus - Noerr: Unternehmen unzureichend vorbereitet
(businesspress24) - (DGAP-Media / 24.08.2012 / 13:12)
Neues Verbraucherinformationsgesetz nimmt erstmals gesamte
Konsumgüterindustrie in den Fokus - Noerr: Unternehmen
unzureichend vorbereitet
München, 24. August 2012. Mit der zum 1. September in Kraft tretenden neuen
Fassung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) wird es für jeden Bürger,
vor allem aber auch für Verbraucherschutzorganisationen, Wettbewerber und
Medien leichter, von staatlichen Behörden Auskünfte darüber zu verlangen,
ob Unternehmen von den gesetzlichen Anforderungen zur Produktsicherheit
abweichen. Für die Industrie brechen harte Zeiten an: Denn der
Anwendungsbereich des Gesetzes umfasstüber Lebensmittel und
Bedarfsgegenstände hinaus jetzt erstmals praktisch alle Konsumgüter.
Damit erweitert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen enorm: Die
gesamte B2C-Industrie muss damit rechnen, dass institutionelle
Antragsteller von den zuständigen Behörden freizügig und umfassend
Auskünfteüber Verstöße gegen Produktsicherheitsrecht, vermeintliche
Produktrisiken, behördliche Beanstandungen oder verhängte Bußgelder
erhalten. Imageschäden durch vorschnelle mediale Berichterstattung und die
ungewollte Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden häufig
die Folge sein.
'Viele Unternehmen sind derzeit nur unzureichend auf den Umgang mit
entsprechenden Auskunftsverlangen sensibilisiert und unterschätzen die
Folgen der Gesetzesänderung für Ihre Geschäftstätigkeit', warnt
Produkthaftungsrechtsexperte Dr. Arun Kapoor von der internationalen
Kanzlei Noerr. Er rät den Unternehmen, den drastisch erweiterten
Jedermanns-Auskunftsrechten mit einer strategischen Kommunikationspolitik
zu begegnen, um die Deutungshoheitüber die erteilten Auskünfte in der
medialenÖffentlichkeit nicht zu verlieren.
Erweiterter Anwendungsbereich
In den Anwendungsbereich des VIG fallen neben Lebensmitteln und
Bedarfsgegenständen ab sofort auch alle sonstigen Produkte, die für
Verbraucher bestimmt oder von Verbrauchern vorhersehbar benutzt werden
könnten. 'Deren Hersteller mussten bisher regelmäßig nicht befürchten, dass
Behörden ohne weiteres gegen ihren Willen Informationenüber
Gesetzesverstöße, Produktrisiken, Beanstandungen oder
Produktzusammensetzungen erteilen. Der Non Food B2C-Industrie fehlt daher
naturgemäßdie Erfahrung im Umgang mit kritischen Auskunftsbegehren auf
Grundlage des VIG', sagt Kapoor.
Kaum Schutz für Geschäftsgeheimnisse
Eine nicht zu unterschätzende Gefahr bergen die Informationsansprüche des
neuen VIG auch deshalb, weil das novellierte Gesetz den Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen drastisch einschränkt. Bislang war der
Auskunftsanspruch gegenüber der Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständeindustrie erheblich eingeschränkt, sobald die Gefahr
bestand, dass solche Geheimnisse oder wettbewerbsrelevante Informationen an
dieÖffentlichkeit gelangen könnten. Ab sofort stehen Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse dem Informationsanspruchüber Verstöße gegen
Produktsicherheitsrecht, behördliche Beanstandungen und Produktrisiken
nicht mehr im Weg. Für weitergehende Informationen, nach denen der
Antragsteller fragt, gilt: Die zuständige Behörde muss die Bedeutung des
Geheimnisschutzes in jedem Einzelfall gegen dasöffentliche Interesse an
der Bekanntgabe der Information abwägen. 'Allerdings werden die Behörden in
der Praxis dem Schutz von Betriebsinterna in den seltensten Fällen Vorrang
gegenüber dem potenziellen Gesundheitsschutz der Verbraucher einräumen',
sagt Kapoor. Verbraucherschutzministerin Aigner erklärte in ihrer
Pressemitteilung dementsprechendüberraschend deutlich, dass eine Berufung
auf Geschäftsgeheimnisse in Zukunft nicht mehr möglich ist. Kapoor: 'Das
Behördenhandeln ist damit weitgehend vorgezeichnet.'
Auskunftsverlangen ohne Hürden
ZweiÄnderungen werden die interessierten Bürger und institutionellen
Anspruchsteler besonders dazu motivieren, sich Informationen zu beschaffen:
Der Gesetzgeber hat die Kosten für die Auskunftserteilung drastisch
gesenkt; einfache Anfragen werden von den Behörden künftig weitestgehend
kostenlos bearbeitet. 'Die Zahl der Informationsbegehren nach dem VIG wird
nicht zuletzt deshalb absehbar steigen', befürchtet Kapoor.
Mit strategischer Kommunikation die Deutungshoheit behalten
Kapoor rät den betroffenen Wirtschaftsakteuren, Anfragen institutioneller
Antragsteller im Einzelfall aus strategischen Gründen proaktiv und
freiwillig zu beantworten. Regelmäßig müssen die Behörden das betroffene
Unternehmen anhören, bevor sie die angefragten Informationen an den
Antragstellerübermitteln. 'Im Sinne einer strategischenÖffentlichkeitsarbeit kann es daher sinnvoll sein, mit bewusst gewählten,
weitreichenden Informationen auf die behördliche Anhörung zu reagieren oder
gar von sich aus die medialeÖffentlichkeit zu suchen, um die Außenwirkung
der Informationspreisgabe mit zu steuern', sagt Kapoor. Von der Behörde
erteilte Auskünfte, die vom betroffenen Wirtschaftsakteur unkommentiert
bleiben, können andernfalls Trittbrettfahrer auf den Plan rufen, die mit
Hilfe der behördlichen Auskünfte etwa Produkthaftungsansprüche geltend
machen.
Gefahren entstehen für die Wirtschaftsunternehmen auch, wenn sie im Rahmen
ihrer Meldepflicht (sog. 'Selbstanschwärzungspflicht') selbst potentiell
gefährliche Produkte bei den Behörden anzeigen müssen: Informationen, die
eine Behörde in diesem Zusammenhang erlangt, darf sie nach dem VIG zwar
grundsätzlich nicht veröffentlichen. Allerdings stellen die zuständigen
staatlichen Stellen auf Grundlage einer behördlichen Notifikation auch
eigene Ermittlungen an, deren Ergebnisse sie dann ohne weiteres an einen
Antragssteller weitergegeben können.
Industrie und Handel sollten künftige Informationsanfragen daher stets
ernst nehmen und zusammen mit ihren Rechts- und Kommunikationsabteilungen
einen strategisch zweckmäßigen Umgang mit der Anfrage entwickeln.
Noerr ist eine führende europäische Wirtschaftskanzlei - mit mehr als 470
Professionals, fünf Büros in Deutschland, sieben in Mittel- und Osteuropa,
einem Büro in London, einem in Alicante (Spanien) und einer Repräsentanz in
New York. Unser Kerngeschäft ist exzellente Rechts- und Steuerberatung, die
nachhaltige Lösungen entwickelt und wirtschaftlichen Mehrwert schafft.
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Emittent/Herausgeber: Noerr LLP
Schlagwort(e): Recht
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